Antrag - 21/SVV/1178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Gespräch mit dem Eigentümer/Betreiber der Josephinen-Wohnanlage zu suchen, mit dem Ziel, dass die Mieterinnen und Mieter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit ihrer Kündigung verlässlich in ihren Wohnungen bleiben können und nicht geräumt oder rausverhandelt werden.

 

Dabei soll auch das Ziel verfolgt werden, die Einrichtung ggf. in einer neuen Trägerschaft der Pflege- und Serviceangebote dauerhaft zu erhalten. Potenzielle alternative Träger für Pflege und Service sind zum gegebenen Zeitpunkt in die Gespräche einzubeziehen.

 

Zugleich ist zu prüfen, wie die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlage zeitlich unmittelbar und in sozialverträglicher Weise dabei unterstützt werden können, ihre Rechte als Mieterinnen wahrzunehmen und Beratung in Wohn- und Pflegefragen zu finden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die MK-Kliniken AG hat den rd. 100 Bewohnerinnen und Bewohnern der Josephinen-Wohnanlage in der Burgstraße die überraschende Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen.

 

Ein in dieser Größenordnung wirksames verantwortungsloses Agieren gegenüber Menschen, die in der Pandemie ohnehin mit besonderen Risiken konfrontiert und vielfach pflegebedürftig oder auf sich allein gestellt sind und die nun unverschuldet in eine mögliche Notlage kommen, ist empörend.

 

Dies bildet eine Ausnahmesituation, in der die Stadt solidarisch die Betroffenen in ihren Rechten und bei der Abfederung ihrer Lage unterstützen muss.

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