Beschlussvorlage - 21/SVV/0918

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Schiffbauergasse“ gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (gemäß Anlage 1).

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam hat mit Wirkung vom 28. Juni 2002 die Sanierungssatzung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet "Schiffbauergasse" beschlossen.

Als Ziel der Sanierungsmaßnahme ist eine Nutzung des Geländes als integrierter Kultur- und Gewerbestandort beschlossen worden. In einem Szenario-Workshop wurde 2013 die Vision "Internationales Kunstquartier und Publikumsmagnet" entwickelt und am 04.12.2013 durch die SVV als langfristig anzustrebendes Zielbildr den Standort Schiffbauergasse beschlossen.

 

Sanierungssatzungen, die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sind gem. § 235 BauGB bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 aufzuheben. Eine Frist zur Dauer der Durchführung wurde mit der Satzung zur rmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Schiffbauergasse" nicht beschlossen.

 

Die Sanierungsmaßnahme ist im Wesentlichen abgeschlossen, die Sanierungsziele sind erreicht. Dementsprechend ist die Sanierungssatzung nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben.

 

Seit Beschluss der Sanierungssatzung 2002 wurde das Areal der Schiffbauergasse kontinuierlich zu einem Ort für Kreative und für ein breites Publikum aus Potsdam und internationalen Gästen entwickelt. Bis zu 700.000 Besucher*innen und 2000 Kulturprogramme jährlich sind das Ergebnis einer intensiven städtebaulichen, baulichen und strukturellen Entwicklung des Areals von einer Militär- und Industriebrache zu einem kreativen Kunst- und Kulturquartier mit innovativem Gewerbe. Die beiliegende Broschüre zur Ausstellung über 15 Jahre Sanierungsgeschichte spiegelt eindrucksvoll die Entwicklung des Standortes und das Sanierungsgeschehen wieder.

 

Mit dem sich aktuell im Satzungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 23 "Schiffbauergasse" sollen die erreichten Sanierungsziele im Hinblick auf die bestehende Nutzungsmischung sowie die angestrebte Abgrenzung öffentlicher und privater Flächen planungsrechtlich verankert und eine satzungskonforme weitere Gebietsentwicklung auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung langfristig gesichert werden.

Durch die Festsetzungen der Planungsziele im Bebauungsplan soll eine grundsätzliche Sicherung der bereits umgesetzten Baumaßnahmen und der bestehenden Nutzungsstruktur aus Kunst, Kultur und zukunftsweisendem, kreativen Gewerbe sowie ergänzenden Gastronomieangeboten erfolgen. Weitere konfliktträchtige Wohnnutzung sowie Beherbergungsstätten und Ferienwohnungen im Plangebiet sollen ausgeschlossen werden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 im Sanierungsgebiet Schiffbauergasse stellen eine Konkretisierung der Sanierungsziele dar.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Durch die Aufhebung der Sanierungssatzung "Schiffbauergasse" ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt.

Die Finanzierung der Maßnahme bis zur Satzungsaufhebung erfolgt über das Treuhandvermögen und bis zur förderrechtlichen Schlussabrechnung aus vorhandenen Restmitteln.

 

Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Satzung ist die Sanierungsmaßnahme „Schiffbauergasse“ gegenüber dem Land fördertechnisch abzurechnen.

 

Die bislang erfolgten Zwischenabrechnungen lassen bislang keine Fördermittelrückzahlung erwarten. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Land im Rahmen der förderrechtlichen Schlussabrechnung Forderungen erhebt.

 

Nach Abrechnung der Gesamtmaßnahme und erteiltem Abschlussbescheid des Fördergebers, erfolgt die Übertragung des Treuhandvermögens (Vertragsverhältnisse, Finanzen und Grundstücke) von der Sanierungsträger Potsdam GmbH an die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

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Anlagen

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