Anfrage - 21/SVV/1242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Durch die wieder steigenden Zahlen der Corona-Infektionen häufen sich auch notwendige Quarantäne-Anordnungen, u.a. für Mitschüler*innen von an Schulen Betroffenen, teils gar ganzen Klassen. Dabei mehren sich jedoch Berichte verzweifelter Eltern, die auf ein konfuses, gar unzuverlässiges Agieren des Potsdamer Gesundheitsamtes hindeuten:

 

-         Es gibt zahlreiche Eltern, die auf den Quarantäneanordnungsbescheid für ihr Kind angewiesen sind, damit ihr Arbeitgeber das „Zuhause-bleiben-Müssen“ akzeptiert. Diese Bescheide treffen jedoch offenbar sogar häufig erst nach Ende der Quarantäne-Zeit ein, teilweise bis zu 2 Wochen.

-         Es gibt zahlreiche Schulen und Kitas, die Kinder erst wieder mit dem Beendigungsbescheid der Quarantäne in Präsenz akzeptieren. Jedoch wird auch dieser offenbar häufiger erst Tage nach Beendigung der Quarantäne zugestellt, ohne dass Eltern jedoch weiterhin die Berechtigung hätten, ihr Kind selbst Zuhause zu betreuen, statt zu arbeiten. Gleichzeitig verpassen diese Kinder unnötig weiter Unterricht und pädagogische Angebote.

-         Teilweise wurden Eltern trotz erfolgter doppelter Impfung und ohne Symptome mit in Quarantäne gewiesen.

-         Teilweise werden Geschwisterkinder mit in Quarantäne geschickt, teilweise nicht.

 

Insbesondere fällt dabei auf, dass das Vorgehen offenbar sehr unterschiedlich ist, was insbesondere beim Austausch der Eltern einer Klasse untereinander dann natürlich auffällt und zu Akzeptanzproblemen und Unsicherheiten führt. Gleichzeitig werden Eltern zusätzlich zur Quarantänebelastung noch mit den fehlenden Bescheiden belastet, was zu erheblichen und vermeidbaren Folgeproblemen führt.

 

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

 

Wie wird ein einheitliches, zuverlässiges und fristgerechtes Vorgehen des Gesundheitsamts bei Quarantäneanordnungen und -aufhebungen gewährleistet, insbesondere auch die sofortige bzw. fristgerechte Zustellung der Bescheide (d.h. Quarantäneanordnung am selben Tag des Bekanntwerdens im Gesundheitsamt versenden, möglichst postalisch und parallel per E-Mail und Quarantäneaufhebungen fristgerecht zustellen)?

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