Antrag - 21/SVV/1316
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Heuer als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 54a Abs. 1 BbgKVerf eine außergewöhnliche Notlage fest und eröffnet damit für die Mitglieder des Hauptausschusses, der Ausschüsse sowie für die Mitglieder der Ortsbeiräte die Möglichkeit, per Audio oder Video an deren Sitzungen teilzunehmen.
Die Feststellung der außergewöhnlichen Notlage wird zunächst bis zum 31. Januar 2022 befristet.
Erläuterung
Begründung:
Auch in Potsdam ist eine extrem hohe Infektionsdynamik zu verzeichnen, die zu einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens führt. Mit der anhaltenden Corona-Pandemie und insbesondere der steigenden Inzidenzen und der Auslastung der Krankenhäuser sowie der fehlenden Räumlichkeiten für Präsenzsitzungen mit Hygienekonzept soll den Mitgliedern des Hauptausschusses, der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte die Möglichkeit eröffnet werden, an den Sitzungen per Audio oder Video teilzunehmen.
Dies gilt ausdrücklich nicht für Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen, da in der derzeit genutzten MBS-Arena Präsenzsitzungen mit einem Hygienekonzept durchführbar und die technischen Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 nicht gegeben sind.
Zur Erhaltung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit soll diese Möglichkeit eröffnet, aber individuell genutzt werden, d.h. der/die Vorsitzenden entscheiden mit der fristgemäßen Einladung über das gewählte Sitzungsformat. Um dem Prinzip der Öffentlichkeit gem. § 36 BbgKverf Rechnung zu tragen, darf eine Änderung des Sitzungsformates danach nicht mehr erfolgen.
Die „Nutzungsanleitung für Videokonferenzen für Gremien“ ist bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen zu berücksichtigen.
Die Feststellung der Notlage wird zunächst bis zum 31. Januar 2022 befristet. Die Entwicklungen in den nächsten zwei Monaten sind zu beobachten. Sollte die Infektionsdynamik nicht zurückgehen, wird der Stadtverordnetenversammlung im Januar eine Empfehlung zur Verlängerung der Feststellung der Notlage vorgelegt.