Antrag - 03/SVV/0330
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 35-2 / Südliche Berliner Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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02.07.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.06.2003
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24.06.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
der Bebauungsplan Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ parallel zum
Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche
Berliner Vorstadt“ in der Priorität 1 für die Verbindliche Bauleitplanung zu
bearbeiten ist.
gez.
Eberhard Kapuste
Fraktionsvorsitzender
Erläuterung
Begründung:
Für den Bereich der Berliner Vorstadt nördlich der Berliner
Straße und westlich der Schwanenallee befinden sich zwei Bebauungspläne im
Aufstellungsverfahren. Zu beiden dieser Verfahren ist eine erneute öffentliche
Auslegung durchzuführen. Für den Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner
Vorstadt“ besteht auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2002 („Leitentscheidung zum Bebauungsplan
Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“, DS 02/SVV/0870) die Möglichkeit der Finanzierung der
Planungsleistungen durch Dritte. Für den Bebauungsplan Nr. 35-2 „Südliche Berliner
Vorstadt“ besteht diese Möglichkeit auf absehbare Zeit nicht, sodass die
notwendigen Planungsleistungen von der Stadt Potsdam zu erbringen bzw. zu
tragen sind. Da die Vorstadt insgesamt eine homogene städtebauliche Struktur
aufweist und der Planungsanlass und die Planungsziele für die beiden Bebauungspläne
sich nicht grundsätzlich unterscheiden, sollten die beiden Bebauungspläne
zeitgleich bearbeitet werden.