Antrag - 21/SVV/0632

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Neubau von kommunalen Gebäuden in Potsdam besonders hohe Gebäudeenergiestandards umzusetzen und die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

 

Zu diesem Zweck gelten für die Errichtung kommunaler Hochbauten der Stadt, des Kommunaler Immobilienservices (KIS)  und durch Gesellschafterbeschluss auch der Pro Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften folgende Grundsätze:

 

  1. Neubauten werden ab sofort mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH geplant, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

  1. Ab 2025 werden Neubauten werden mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH geplant, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

  1. Außerhalb des Fernwärmevorranggebietes werden Neubauten so geplant, dass ihr Energiebedarf weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird, so dass die Anforderungen der „EE-Klasse der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) eingehalten wird. Innerhalb des Fernwärmevorranggebietes kann regelmäßig auf die Fernwärme der EWP zurückgegriffen werden.

 

  1. Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist die Pflanzung zahlreicher Bäume vorzusehen.

 

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und ländliche Entwicklung (SBWL) ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht soll im Februar 2022 erfolgen.


 

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Erläuterung


Begründung

 

Um die Energieeffizienz der Neubauten zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen und die Energiekosten zu senken soll aktuell auf das Programm Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit den Teilen Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die ab 1.7.2021 wirksam werden, reagiert werden.

 

Um dies in Anspruch nehmen zu können, ist es sinnvoll, von vornherein in Bezug auf die Einhaltung der Förderstandards der BEG zu planen, statt einen eigenen „Potsdamer Gebäudestandard“ zu definieren, der nicht mit den Förderstandards der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) kompatibel ist.

 

Die Effizienzstandards EG 40 NH oder EH 40 NH sind die Gebäudeenergiestandards mit dem niedrigsten Energiebedarf, für den auch die Einhaltung einer Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) glich ist. Im Falle der Einhaltung wird ein Bonus von 2,5 Prozentunkten zum regulären Fördersatz von 20 % gewährt. Die NH-Klasse setzt die Vorlage eines Nachhaltigkeitszertifikats voraus. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der Baumaßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“.

 

In einer Übergangsphase bis 2025 kann auch auf die etwas weniger anspruchsvollen Effizienzstandards EH 55 NH oder EH 55 NH zurückgegriffen werden, für deren Realisierung die Baukosten geringer ausfallen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Programms zur Förderung des EG 40 NH oder EH 40 NH muss die Umsetzbarkeit noch weiter verbessert werden.

 

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