Beschlussvorlage - 21/SVV/1211

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
 

Der Bebauungsplan Nr. 176 “Hermannswerder“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Klimacheck/Klimaauswirkungen:

 

 

positiv

Begründung:

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses liegen noch keine ausreichenden Umweltinformationen zur Beurteilung der Klimaauswirkungen vor. Die Erfordernisse des Klimaschutzes werden im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens gemäß
§ 1 a Absatz 5 BauGB ermittelt und berücksichtigt.

 

negativ

 

keine

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, r eine Fläche in der Templiner Vorstadt, den mittleren und südlichen Teil der Havelhalbinsel Hermannswerder ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan Nr. 176 "Hermannswerder einzuleiten.

here Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden (sollen), sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt (Planung des Inselrundwegs und Planungen einer gemeinnützigen Stiftung), ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Genauere Angaben zu den ggf. zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird verwiesen.


 

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Anlagen

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