Beschlussvorlage - 03/SVV/0453

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Vereinbarung zur Auseinandersetzung mit der Stadt Werder gemäß Gemeindegebietsreformgesetz

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Erläuterung

Begründung:

 

Gem. der §§ 4 des 3. GemGebRefGBbg i.V.m. 22 ff. des 4. GemGebRefGBbg sind bei Ausscheiden einer amtsangehörigen Gemeinde aus dem Amt zwischen den Amtsgemeinden sowie zwischen der Amt und der aufnehmenden Gemeinde Auseinandersetzungsvereinbarungen zu schließen.

Die Regelungsgegenstände des Gesetzes sind die Vermögensauseinandersetzungen und die Klärung der Personalüberleitung.

Zwischen den Gemeinden des Amtes Werder – die Gemeinden Golm und Töplitz – finden derzeit Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung statt. Die Landeshauptstadt wird über den Stand der Verhandlungen durch das Amt in Kenntnis gesetzt und ist im Rahmen des kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens anzuhören.

 

Die vorliegende Vereinbarung bezieht sich daher auf die Personalüberleitung und die Regelung des organisatorischen Ablaufs des Übergangs der geschlossenen und laufenden Verwaltungsverfahren.

 

Gem. § 28 des 4. GemGebRefGBbg ist bei Ausscheiden der amtsangehörigen Gemeinde aus dem Amt die aufnehmenden Gemeinde verpflichtet, anteilig Personal aus der Amtsverwaltung zu übernehmen. Über die Anzahl der Beschäftigten ist Einvernehmen zwischen den Dienststellen im Rahmen einer Personalüberleitungskommission zu treffen. Kann dies erzielt werden, entscheidet die Kommunalaufsicht.

Die Stadtverwaltung Werder hat zugleich die Verwaltung des Amtes übernommen, so dass die einzelnen Mitarbeiter nicht genau einer Tätigkeit für die Gemeinde Golm zugeordnet werden konnten. Aufgrund der sonst üblichen Berechnungsweise der Mitarbeiteranzahl bemessen an der Einwohnerverteilung wurde als überzuleitendes Personal 7,26 Stellen durch die Stadt Werder berechnet (Einwohnerzahl Werder = 23.894 bei 84 Mitarbeiter der Kernverwaltung, Einwohnerzahl Golm = 2.094 = 8,76%). Als Durchschnittskosten einer Stelle wurden 41.200 € p.a. berechnet.

Auf Vorschlag der Stadt Werder wurde vereinbart, dass kein Personal übergeleitet werden soll. Die Klärung der Frage und das Risiko der weiteren Personalverwendung nach Ausscheiden der Gemeinde Golm verbleibt bei der Stadt Werder. Hierfür verpflichtet sich die Landeshauptstadt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 250 T€ zu zahlen, was dem Mittelwert der Jahresgehälter inkl. Arbeitgeberanteil entspricht.

Da in der Verwaltung der Landeshauptstadt durch die o.g. Ausgangssituation bedingt dem zusätzlichen Arbeitsaufwand durch die Eingliederung der Gemeinde Golm keine konkreten Stellen zugeordnet werden können und zudem in der Personalüberleitung nicht gesichert werden kann, dass die Mitarbeiter mit dem Wissen der Sachverhalte vor Ort auch in den Dienst der Stadtverwaltung übergeleitet werden, wurde dem Vorschlag der Stadt Werder zugestimmt. Die Finanzierung des Ausgleichsbetrages erfolgt aus der ersparten Amtsumlage der Gemeinde Golm für das Jahr 2004. 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen des § 2 werden im Haushalt 2004 dargestellt.

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Anlagen

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