Antrag - 21/SVV/1364
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer dauerhaften Zweigstelle der Musikschule in Krampnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktionen DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
26.01.2022
| |||
|
02.03.2022
| |||
|
04.05.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
15.02.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
16.02.2022
| |||
|
16.03.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis ca. 2030 eine dauerhafte Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Krampnitz nach folgenden Vorgaben einzuplanen und einzurichten:
• Angliederung der Zweigstelle an eine allgemeinbildende Schule, z. B. die dort geplante weiterführende Schule, mit eigenständigem Zugang zur Musikschule und direkter Verbindung zur Schule
• mindestens 15 Unterrichtsräume für die Musikschule (ohne Doppelnutzung)
• Einstellung von min. 12 neuen Lehrkräften für den neuen Musikschulzweig
• Schaffung 2 weiterer Verwaltungsstellen am Hauptstandort für den neuen Musikschulzweig.
Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Planung und zum Betrieb sind langfristig in die Haushaltsaufstellungen einzubeziehen.
Die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind bei der Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes zu berücksichtigen.
Die genaue Umsetzung ist eng mit der Musikschule und deren Wünschen abzustimmen.
Die Eröffnung der dauerhaften Zweigstelle soll nach Möglichkeit mit der Eröffnung der Schule, spätestens jedoch mit dem erfolgten Aufwuchs von Krampnitz 5.000 ca. 2030 erfolgen.
Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist jährlich über den Fortschritt der Planung zu berichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
60,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
58,3 kB
|