Antrag - 21/SVV/1364

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlien:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis ca. 2030 eine dauerhafte Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Krampnitz nach folgenden Vorgaben einzuplanen und einzurichten:

 

    Angliederung der Zweigstelle an eine allgemeinbildende Schule, z. B. die dort geplante weiterführende Schule, mit eigenständigem Zugang zur Musikschule und direkter Verbindung zur Schule

    mindestens 15 Unterrichtsräume für die Musikschule (ohne Doppelnutzung)

    Einstellung von min. 12 neuen Lehrkräften r den neuen Musikschulzweig

    Schaffung 2 weiterer Verwaltungsstellen am Hauptstandort für den neuen Musikschulzweig.

 

Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Planung und zum Betrieb sind langfristig in die Haushaltsaufstellungen einzubeziehen.

Die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind bei der Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Die genaue Umsetzung ist eng mit der Musikschule und deren Wünschen abzustimmen.

 

Die Eröffnung der dauerhaften Zweigstelle soll nach Möglichkeit mit der Eröffnung der Schule, spätestens jedoch mit dem erfolgten Aufwuchs von Krampnitz 5.000 ca. 2030 erfolgen.

 

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist jährlich über den Fortschritt der Planung zu berichten.

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Anlagen

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