Beschlussvorlage - 03/SVV/0449

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Fahrland gemäß § 23 GemGebRefGBbg

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gemeinde Fahrland wird gem. 3. GemGebRefGBbg in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert. Nach § 23 des 4. GemGebRefGBbg können mit den eingegliederten Gemeinden freiwillige Vereinbarungen bis zum 30.06.03 geschlossen werden.

 

Die Landehauptstadt hat dem Bürgermeister der Gemeinde Fahrland entsprechende Verhandlungen angeboten, die im Mai diesen Jahres stattgefunden haben.

Ziel aus Sicht der Verwaltung ist es, mit der Vereinbarung eine für beide Seiten verträgliche Übergangslösung der Eingliederung zu finden.  Dabei war es wie bei den anderen Eingliederungsverträgen ein Grundsatz, dass dies kostenneutral für die Landeshauptstadt vorgenommen wird.

 

Zu den einzelnen Paragrafen:

 

§§ 1 bis 3 umfassen die verfahrensrechtlichen Regelung sowie die Einrichtungen eines Ortsbeirates gem. der gesetzlichen Regelungen.

 

§ 4 umfasst die Förderung des gemeindlichen Lebens in Fahrland, mit Regelung über kommunale Einrichtungen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Gleichbehandlung der örtlichen und städtischen Einrichtungen gewährleistet wird. Die Regelung über die Weiterführung der kommunalen Kita und des Hortes wurde auf zwei Jahre festgelegt, um den Beschäftigten eine zeitliche Sicherheit über die Trägerschaft der Einrichtung zu geben.

Ein Übergang der kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft wurde von der Gemeinde nicht grundsätzlich abgelehnt.

Es wurde in Zusammenhang mit den Vertragsentwürfen der anderen Gemeinden im Amt Fahrland (Marquardt, Satzkorn, Uetz-Paaren) vereinbart, dass eine gemeinsame Verwaltungsaußenstelle für alle Gemeinden eingerichtet werden soll, da für die Bewohner dieses Gebietes auch die schon vereinbarten Außenstellen in Neu Fahrland und Groß Glienicke näher als die Verwaltung in der Friedrich-Ebert Straße liegen.

 

§ 5 enthält Regelung zu den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie zu den Jagdbezirken. Die Regelungen wurden auf Wunsch der Gemeinde aufgenommen. Sie gründen sich auf den rechtlichen Verpflichtungen der Landeshauptstadt aus den maßgebenden Gesetzen.

 

§ 7 umfasst die Fortgeltung des Ortsrechts.

In Bezug auf die Hebesätze wurde die Fortgeltung der bisherigen Haushaltssatzung vereinbart, um die Folgen der Eingliederung im Hinblick auf die Kostenbelastung der Bewohner abzumildern.

 

§ 8

Die Investitionssumme für die nächsten fünf Jahre ist auf die Höhe der Landes- und Bundesinvestitionspauschale gemessen an der Einwohnerzahl des Ortsteils Fahrland festgeschrieben worden, um eine Planungssicherheit vor Ort zu gewährleisten und auch darzustellen, dass nach der Eingliederung nach Potsdam weiter im Ort investiert werden soll.

 

§ 9 regelt die Rechte des Ortsbeirats. Zur Förderung des gemeindlichen Lebens wurde für fünf Jahre die jährliche Summe von 5.000 € vereinbart, die der jetzigen Förderungssumme der Gemeinde entspricht.

 

 

 

Die §§ 10 bis 13 umfassen die Regelungen über die Überleitung von Personal, die sich an den gesetzlichen Regelung und dem Mustervertrag des MdI orientieren und weitere organisatorische Maßnahmen sowie Schlussklauseln.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die zugesagten Investitionen und die Mittel für die Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens werden in den Haushalt 2004 eingestellt.

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Anlagen

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