Beschlussvorlage - 03/SVV/0449
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Fahrland gemäß § 23 GemGebRefGBbg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.06.2003
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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02.07.2003
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Erläuterung
Begründung:
Die Gemeinde Fahrland wird gem. 3. GemGebRefGBbg in die
Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert. Nach § 23 des 4. GemGebRefGBbg können
mit den eingegliederten Gemeinden freiwillige Vereinbarungen bis zum 30.06.03
geschlossen werden.
Die Landehauptstadt hat dem Bürgermeister der Gemeinde
Fahrland entsprechende Verhandlungen angeboten, die im Mai diesen Jahres
stattgefunden haben.
Ziel aus Sicht der Verwaltung ist es, mit der Vereinbarung
eine für beide Seiten verträgliche Übergangslösung der Eingliederung zu
finden. Dabei war es wie bei den
anderen Eingliederungsverträgen ein Grundsatz, dass dies kostenneutral für die
Landeshauptstadt vorgenommen wird.
Zu den einzelnen Paragrafen:
§§ 1 bis 3 umfassen die verfahrensrechtlichen Regelung sowie
die Einrichtungen eines Ortsbeirates gem. der gesetzlichen Regelungen.
§ 4 umfasst die Förderung des gemeindlichen Lebens in
Fahrland, mit Regelung über kommunale Einrichtungen. Dabei wurde
berücksichtigt, dass die Gleichbehandlung der örtlichen und städtischen
Einrichtungen gewährleistet wird. Die Regelung über die Weiterführung der
kommunalen Kita und des Hortes wurde auf zwei Jahre festgelegt, um den
Beschäftigten eine zeitliche Sicherheit über die Trägerschaft der Einrichtung
zu geben.
Ein Übergang der kommunalen Einrichtungen in freie
Trägerschaft wurde von der Gemeinde nicht grundsätzlich abgelehnt.
Es wurde in Zusammenhang mit den Vertragsentwürfen der
anderen Gemeinden im Amt Fahrland (Marquardt, Satzkorn, Uetz-Paaren)
vereinbart, dass eine gemeinsame Verwaltungsaußenstelle für alle Gemeinden
eingerichtet werden soll, da für die Bewohner dieses Gebietes auch die schon
vereinbarten Außenstellen in Neu Fahrland und Groß Glienicke näher als die
Verwaltung in der Friedrich-Ebert Straße liegen.
§ 5 enthält Regelung zu den Bereichen Land- und
Forstwirtschaft sowie zu den Jagdbezirken. Die Regelungen wurden auf Wunsch der
Gemeinde aufgenommen. Sie gründen sich auf den rechtlichen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt aus den maßgebenden Gesetzen.
§ 7 umfasst die Fortgeltung des Ortsrechts.
In Bezug auf die Hebesätze wurde die Fortgeltung der
bisherigen Haushaltssatzung vereinbart, um die Folgen der Eingliederung im
Hinblick auf die Kostenbelastung der Bewohner abzumildern.
§ 8
Die Investitionssumme für die nächsten fünf Jahre ist auf
die Höhe der Landes- und Bundesinvestitionspauschale gemessen an der
Einwohnerzahl des Ortsteils Fahrland festgeschrieben worden, um eine
Planungssicherheit vor Ort zu gewährleisten und auch darzustellen, dass nach
der Eingliederung nach Potsdam weiter im Ort investiert werden soll.
§ 9 regelt die Rechte des Ortsbeirats. Zur Förderung des
gemeindlichen Lebens wurde für fünf Jahre die jährliche Summe von 5.000 €
vereinbart, die der jetzigen Förderungssumme der Gemeinde entspricht.
Die §§ 10 bis 13 umfassen die Regelungen über die
Überleitung von Personal, die sich an den gesetzlichen Regelung und dem
Mustervertrag des MdI orientieren und weitere organisatorische Maßnahmen sowie
Schlussklauseln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49 kB
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