Beschlussvorlage - 03/SVV/0453
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zur Auseinandersetzung mit der Stadt Werder gemäß des Gemeindegebietsreformgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2003
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Erläuterung
Begründung:
Gem. der
§§ 4 des 3. GemGebRefGBbg i.V.m. 22 ff. des 4. GemGebRefGBbg sind bei
Ausscheiden einer amtsangehörigen Gemeinde aus dem Amt zwischen den
Amtsgemeinden sowie zwischen der Amt und der aufnehmenden Gemeinde Auseinandersetzungsvereinbarungen
zu schließen.
Die
Regelungsgegenstände des Gesetzes sind die Vermögensauseinandersetzungen und
die Klärung der Personalüberleitung.
Zwischen
den Gemeinden des Amtes Werder – die Gemeinden Golm und Töplitz – finden
derzeit Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung statt. Die
Landeshauptstadt wird über den Stand der Verhandlungen durch das Amt in
Kenntnis gesetzt und ist im Rahmen des kommunalaufsichtlichen
Genehmigungsverfahrens anzuhören.
Die
vorliegende Vereinbarung bezieht sich daher auf die Personalüberleitung und die
Regelung des organisatorischen Ablaufs des Übergangs der geschlossenen und
laufenden Verwaltungsverfahren.
Gem. § 28
des 4. GemGebRefGBbg ist bei Ausscheiden der amtsangehörigen Gemeinde aus dem
Amt die aufnehmenden Gemeinde verpflichtet, anteilig Personal aus der
Amtsverwaltung zu übernehmen. Über die Anzahl der Beschäftigten ist
Einvernehmen zwischen den Dienststellen im Rahmen einer
Personalüberleitungskommission zu treffen. Kann dies erzielt werden,
entscheidet die Kommunalaufsicht.
Die
Stadtverwaltung Werder hat zugleich die Verwaltung des Amtes übernommen, so
dass die einzelnen Mitarbeiter nicht genau einer Tätigkeit für die Gemeinde
Golm zugeordnet werden konnten. Aufgrund der sonst üblichen Berechnungsweise
der Mitarbeiteranzahl bemessen an der Einwohnerverteilung wurde als
überzuleitendes Personal 7,26 Stellen durch die Stadt Werder berechnet
(Einwohnerzahl Werder = 23.894 bei 84 Mitarbeiter der Kernverwaltung,
Einwohnerzahl Golm = 2.094 = 8,76%). Als Durchschnittskosten einer Stelle
wurden 41.200 € p.a. berechnet.
Auf
Vorschlag der Stadt Werder wurde vereinbart, dass kein Personal übergeleitet
werden soll. Die Klärung der Frage und das Risiko der weiteren
Personalverwendung nach Ausscheiden der Gemeinde Golm verbleibt bei der Stadt
Werder. Hierfür verpflichtet sich die Landeshauptstadt einen Ausgleichsbetrag
in Höhe von 250 T€ zu zahlen, was dem Mittelwert der Jahresgehälter inkl.
Arbeitgeberanteil entspricht.
Da in der
Verwaltung der Landeshauptstadt durch die o.g. Ausgangssituation bedingt dem
zusätzlichen Arbeitsaufwand durch die Eingliederung der Gemeinde Golm keine
konkreten Stellen zugeordnet werden können und zudem in der Personalüberleitung
nicht gesichert werden kann, dass die Mitarbeiter mit dem Wissen der
Sachverhalte vor Ort auch in den Dienst der Stadtverwaltung übergeleitet
werden, wurde dem Vorschlag der Stadt Werder zugestimmt. Die Finanzierung des
Ausgleichsbetrages erfolgt aus der ersparten Amtsumlage der Gemeinde Golm für das
Jahr 2004.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,4 kB
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