Antrag - 22/SVV/0131
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung gesundheits- und sozialfürsorgerischer Angebote
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Überführung geeigneter freiwilliger sozialer und gesundheitsfürsorgerischer Projekte, die mehr als 3 Jahre aus der gleichnamigen Richtlinie gefördert wurden, über eine institutionelle Förderung zu sichern.
Die Kriterien und das Verwaltungsverfahren für die Übernahme in die institutionelle Förderung sind im Rahmen der Evaluierung der 2019 geänderten Richtlinie in Abstimmung mit der Jury zu erarbeiten.
Der Fördersockel der Projektförderung soll zunächst bei mind. 1,3 Mio. Euro verbleiben.
Anlassbezogen werden Projekte, besonders aus der institutionellen Förderung evaluiert. Spätestens alle 4 Jahre, erfolgt eine Überprüfung aller geförderten Projekte. Auch hierzu findet eine Überarbeitung der Richtlinie statt.
Die überarbeitete Richtlinie soll dem Hauptausschuss spätestens im Mai 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Erläuterung
Begründung:
Eine dauerhafte Projektförderung bietet guten etablierten Projekten keine hinreichende Stabilität und Sicherheit, um sich auf die eigentliche Arbeit zu konzentrieren. Gleichzeitig erschwert die Dauerfinanzierung von Projekten neuen Initiativen der Zugang zu Fördermitteln. Mit der Überführung von geeigneten Projekten in eine institutionelle Förderung wird ein Erhalt und Ausbau sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Projekte für unterschiedliche Alters-, Bewohner- und Betroffenengruppen in der Landeshauptstadt Potsdam mittel- und langfristig gewährleistet.