Antrag - 21/SVV/0646

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt darzustellen, welche Möglichkeiten zur temporären oder permanenten teilweisen Beschattung von öffentlichen Plätzen in Potsdam die Verwaltung prinzipiell für möglich hält. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten unter Angabe der Kosten sowie der Vor- und Nachteile einzubeziehen.

 

Das Ergebnis ist der SVV im November 2021 vorzulegen.

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Erläuterung


Begründung:

 

r den Gesundheitsschutz der Bevölkerung kann die Beschattung von öffentlichen Plätzen einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Der Antrag soll darstellen, welche Möglichkeiten neben der Neupflanzung von Bäumen noch möglich sind, zumal an Orten, wo eine Baumpflanzung wegen Einschränkungen wie Denkmalschutz und Ver- und Entsorgungsleitungen nicht oder nur sehr eingeschränkt umsetzbar wäre.

 

Gemäß der als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 21.02.2021 stellt UV-Strahlung ein ernst zu nehmendes Gesundheitsrisiko dar. Natürliche UV-Strahlung der Sonne sowie künstlich erzeugte UV-Strahlung (z. B. in Solarien) ist nachgewiesenermaßen kanzerogen (SSK 2016) und ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer; IARC; www.iarc.fr) der höchsten Risikogruppe I krebserregender Agenzien als "krebserregend für den Menschen" zugeordnet (El Ghissassi et al 2009; IARC 2012).

 

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen deutlich, dass die bis dato in Deutschland erfassten gesundheitlichen Konsequenzen hoher UV-Belastung alarmierend sind. Die UV-Belastung führt zu zahlreichen ernsthaften Erkrankungen an Haut und Auge. Die Hautkrebsneuerkrankungsraten steigen kontinuierlich. Auch Kinder und Jugendliche sind betroffen. UV-bedingte Erkrankungen insgesamt, aber vor allem Hautkrebserkrankungen, belasten das Wohl der Allgemeinheit nachhaltig und ziehen hohe, stetig steigende Kosten für das Gesundheitswesen nach sich.

 

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