Antrag - 22/SVV/0450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. r die im Grundstücksmarktbericht von 2017 und in der Anlage zur DS 21/SVV/0569

Mitteilungsvorlage über Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Potsdam Fortschreibung Juni 2020 genannten sowie wie darüber hinaus aktuelle vorhandenen Potentialflächen zusammen mit den Eigentümern unter Einbeziehung der Anwohner wo immer möglich ein Konzept für die Entwicklung von Wohnraum zu erstellen. Diese stadtverträglichen Nachverdichtungen sollen zudem planerisch, z.B. durch Bereichsentwicklungspläne (BEP) als Vorstufe zur verbindlichen Bauleitplanung oder Information über den Beurteilungsrahmen nach § 34 BauGB gesichert werden.

Bis 2024 ist baureife für 1200 Wohnungen und bis 2029 für weitere 5000 zu schaffen.

 

  1. Mit den Eigentümern des derzeit ungenutzten Wohnraums Kontakt aufzunehmen und Verhandlungen darüber zu führen, diesen Wohnraum möglichst bald wieder auf dem Wohnungsmarkt anzubieten.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung Bauen und Verkehr ist ab Herbst 2022 jedes Quartal über die Umsetzung des Auftrages zu berichten.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Potsdam verfügt im Stadtbereich über zahlreiche Flächen/Restflächen, die zur Wohnraumherstellung genutzt werden könnten. Diese Flächen sind häufig erschlossen und befinden sich in entwickelten Wohngebieten mit ausreichender sozialer Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung. Ziel muss es sein, diese Potentiale kurzfristig zu erschließen und dadurch den Wohnungsmarkt zu entlasten sowie den steigenden Bedarf zu decken.

Das weitere Wachstum der Landeshauptstadt Potsdam macht einen Neubau von Wohnungen unverzichtbar. Neben dem Großprojekt Krampnitz sollte weiterer Wohnungsbau vor allem in schon erschlossenen Arealen der Stadt umgesetzt werden, die schon 2020 in der Wohnungsbaupotenzialanalyse identifiziert wurden. Hinzu treten nun zunehmend auch Nachverdichtungsmöglichkeit der Nachkriegsquartiere.

Durch die genannten Rahmenpläne kann Bauwilligen Gewissheit über die planerischen Absichten der Landeshauptstadt gegeben und so Diskussionen über das Baurecht abgekürzt werden. So entsteht eine Beschleunigung von Wohnungsbau in einem geregelten Rahmen.

 


 

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Anlagen

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