Beschlussvorlage - 01/SVV/0369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Baumaßnahme in der Stahnsdorfer Straße (Abschnitt zwischen Teltower Straße und August-Bebel-Straße) wird durchgeführt.

 

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Erläuterung

Sachverhalt

Die vorgesehene Baumaßnahme beinhaltet die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der Stahnsdorfer Straße zwischen der August-Bebel-Straße und der Einmündung in die Teltower Straße. Es ist geplant, die Fahrbahn auf 6,50 m auszubauen, mit einer Schwarzdecke und beidseitigem Gossenpflaster zu versehen.

 

Die Baumaßnahme würde die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslösen (§§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Beitragen für straßenbauliche Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam vom 24.10.1997 (ABS)).

 

Da es sich um eine Haupterschließungsstraße handelt, beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen 50% (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a Straßenausbaubeitragssatzung vom 24.10.1997). Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung (325.000 DM) wurde den Betroffenen eine voraussichtliche Beitragshöhe von ca. 4,- DM/m² Grundstücksfläche bei 2 Vollgeschossen (Wohnnutzung), mitgeteilt.

 

Gemäß § 10 ABS wurden die betroffenen Anlieger frühzeitig von der Entscheidung über die Straßenbaumaßnahme informiert. Der überwiegende Teil der Anlieger sprach sich gegen die geplante Maßnahme aus. Die Angelegenheit ist damit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Notwendigkeit der Baumaßnahme

Die Stahnsdorfer Straße ist eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße (§ 48 Abs. 7 i.V.m. § 6 Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG)). Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Straßenbaulast für diese öffentliche Straße (§ 9 Abs. 4 S. 3 BbgStrG). Dem Straßenbaulastträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht (§ 9 Abs. 1 BbgStrG).

 

Die Straße hat ihre Nutzungsdauer überschritten und bietet einen desolaten Zustand. Das vorhandene unebene Findlingspflaster lässt eine Führung von Radfahrern auf der Straße nicht zu. Die bisherige Fahrbahnbreite beträgt nur ca. 5,50 m, der Begegnungsfall für Nutzfahrzeuge ist nicht möglich. Durch die sehr dicht am südlichen Straßenrand stehenden Bäume haben sich Verwerfungen der Bordsteine, der Fahrbahn und des Gehweges ergeben.

Die Maßnahme ist eingebunden in den Ausbau der Radwegroute A, einer durchgehenden überregionalen Radwegroute. Darüber hinaus soll das fehlende Zwischenstück der Stahnsdorfer Straße entsprechend dem schon erfolgten Ausbau auf Berliner bzw. Potsdamer Seite hergestellt werden.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sowie eines vorliegenden Fördermittelbescheides soll die Baumaßnahme in 2001 realisiert werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Baumaßnahme ist gedeckt durch die Haushaltsstelle 63000.94011 mit 48.750,00 DM, Fördermittel in Höhe von 113.750,00 DM und die Leistungen Dritter, die die Straßenausbaubeiträge von den Anliegern dieses Abschnittes der Stahnsdorfer Straße in Höhe von 162.500,00 DM beinhalten.

 

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