Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0697
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der städtischen Beteiligung am HBPG/BKG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, GB Bildung, Kultur, Juggend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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07.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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zur Kenntnis
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22.09.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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30.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Am 10.11.2021 wurde von der SVV der Landeshauptstadt Potsdam folgender Beschluss gefasst: „Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH (BKG) und im Rahmen der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam sich mit dem Land Brandenburg (dem MWFK) zu verständigen, wie sich die Landeshauptstadt Potsdam nach dem Auslaufen der aktuellen Verwaltungsvereinbarung (zum Jahresende 2022) ab dem Jahr 2023 an der BKG beteiligen soll. Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung bis Ende des II. Quartals 2022 vorzulegen.“
Aufgrund sich hinauszögernder Gespräche mit dem MWFK konnte der GB 2 den aus der DS 21/SVV/0852 resultierenden Prüfauftrag nicht fristgerecht einreichen. Es wurde mit Schreiben vom 11.04.2022 um eine Vertagung der Berichterstattung bis zur Stadtverordnetenversammlung im September 2022 gebeten.
Die Gespräche mit der BKG und dem MWFK haben zwischenzeitlich stattgefunden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die Landeshauptstadt Potsdam weiterhin gemeinsam mit dem MWFK zu einer institutionellen Förderung der GmbH bekennt. Die Förderung der Landeshauptstadt Potsdam soll nach den gleichen Förderbedingungen wie bisher fortgeführt werden.
Für die Zeit ab dem 1.01.2023 soll eine weitere Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb der BKG zwischen dem Land Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam abgeschlossen werden. Der genaue Wortlaut der Vereinbarung befindet sich aktuell im Abstimmungsprozess.
Entsprechend dem aktuellen Verhandlungsstand beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam, sich wie bisher am institutionellen Zuwendungsbedarf der GmbH bis zu 10 v.H. nach Maßgabe des Haushaltes der Landeshauptstadt Potsdam zu beteiligen. Die Förderung der Landeshauptstadt Potsdam bezieht sich insbesondere auf die konsumtiven Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und die konsumtiven Ausgaben für neuen Angebote der GmbH, die im Rahmen der Umsetzung des Innovationskonzeptes/Umgestaltung und Neuausrichtung der Angebote im Kutschstall Potsdam entstehen.
Sowohl in der Verwaltungsvereinbarung der Landeshauptstadt Potsdam mit dem Land Brandenburg als auch in den jährlichen Vereinbarungen der Landeshauptstadt Potsdam mit der BKG zu den Zielen und Zielerreichungsindikatoren für die Förderung soll der Mehrwert für die Landeshauptstadt Potsdam, der mit der Förderung verbunden ist, aktualisiert und konkreter formuliert werden.
Die BKG ist auch in den Prozess der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam eingebunden und bringt sich aktiv in verschiedenen Themengebieten ein.