Beschlussvorlage - 22/SVV/0879

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2023
 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

X positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

Positive Klimaauswirkungen ergeben sich durch die Umweltbildung in Schulen und Kitas, insbesondere zur Müllvermeidung und trennung, die über die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit organisiert werden und Bestandteil der Abfallgebühren sind.

 

 

Begründung:

 

Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und des § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutz-gesetzes (BbgAbfBodG) vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken. Nach dem KAG müssen Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

 

Dem vorbenannten Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Mengen- und Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen. Im Ergebnis der Abfallgebühren-kalkulation wurden für das Jahr 2023 neue Abfallgebührensätze ermittelt und somit eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam ist ein umfangreiches Abfallwirtschaftssystem für die getrennte Erfassung einzelner Wertstoffe und Abfälle in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem etabliert. Mit der Durchführung der Abfallentsorgungsleistungen sind Entsorgungsunternehmen, sogenannte Dritte, beauftragt.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2023 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Vorjahren. Die Biotonne erfreut sich großer Beliebtheit, was sich in stetig steigenden Behälterzahlen und Sammelmengen der Vorjahre zeigt.hrend die Leerungszahlen im Bioabfallbereich weiter steigen, ist in diesem Jahr mit geringeren Bioabfallmengen zu rechnen. Dies kann zum einen auf die abflachenden pandemiebedingten Effekte zurückzuführen sein, als auch auf die aktuell gestiegenen Lebenshaltungskosten mit einem besseren Nutzungsverhalten dahingehend, dass weniger Lebensmittelabfälle weggeworfen werden.  hrend mit den steigenden Bioabfallmengen das Restabfallaufkommen in den Jahren 2016 bis 2019 stetig gesunken ist, waren in den Jahren 2020/21 erstmals wieder leichte Anstiege zu verzeichnen. Dieser ggf. pandemiebedingte Effekt scheint sich aktuell wieder abzuschwächen, so dass mit geringeren Restabfallmengen gerechnet wird. Bei der Sperrmüllsammlung (incl. Elektrogeräte und Schrott) flacht das hohe Niveau aus den zwei Vorjahren wieder ab, so dass auch hier mit rückläufigen Sammelmengen kalkuliert wird. 

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten

 

- für die Abfallsammlung und teilweise Verwertung   - Stadtentsorgung Potsdam GmbH

- für die Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll  - EEW GmbH, Helmstedt 

- für die Verwertung Bioabfall     - Pro Arkades GmbH, Jühnsdorf

- für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien  - FWS GmbH; Bremen

 

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2023 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten (Behältervolumen, Einwohner etc.)  r das Jahr 2023.

 

Neben den veranschlagten Kosten sind ebenfalls Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren, hier dem Jahr 2021, kalkulatorisch zu berücksichtigen. Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2021 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 2.109.041,70 € ermittelt.

 

Die Gründe für die vorläufige Überdeckung 2021 in vorgenannter Höhe sind vielfältig. In erster Linie sei hier auf die stark vom Weltmarkt abhängigen Erlöse für Wertstoffe, insbesondere PPK und Schrott, aber auch Alttextilien und Bleibatterien hingewiesen. So wurden seitens der STEP ca. 930 T€here Verwertungserlöse erzielt, als kalkulatorisch berücksichtigt, davon allein 850 T€r PPK. Zum Zeitpunkt der Abfallgebührenkalkulation 2021, also im Sommer 2020 lag als Basis für das 1. Halbjahr ein durchschnittlicher Verwertungserlös i.H. von 35 €/t r PPK vor, so dass in der Kalkulation nur mit 40 €/t gerechnet wurde. Tatsächlich wurden im Schnitt für das Jahr 2021 durchschnittlich 154 €/t erreicht. Beim Schrott zeigte sich ein ähnliches Bild, statt der kalkulierten 120 €/t wurden Verwertungserlöse i.H. von 184 €/t erzielt (+68 T€). Diese Entwicklung konnte zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht vorhergesehen werden.

 

Auch für die Alttextilien führte die Erholung des Weltmarktes zu Erlösen i.H. von 42 T€. In der Kalkulation war auf Grund des eingebrochenen Marktes für die Verwertung von Alttextilien im Jahr 2020 von einer kostendeckenden Sammlung durch den Verwerter, der FWS GmbH, ausgegangen worden.

 

Neben den gestiegenen Verwertungserlösen, sind insbesondere bei den Leistungen der Stadtentsorgung Potsdam die Kosten nicht in der geplanten Höhe entstanden. Dies ist einerseits auf Mindermengen für die Entsorgungsleistungen als auch auf geringere Behälterentleerungen zurückzuführen (-417 T). Andererseits wurden mit der STEP Preisvorbehalte hinsichtlich Dieselkraftstoff und nicht getätigter Investitionen vereinbart, die in der Spitzabrechnung 2021 zu einer Rückzahlung an die Stadt führten (-517 T€).

 

Weiterhin wurde mit den Dualen Systemen ein höherer Masseanteil, als prognostiziert, r die Mitbenutzung der kommunalen haushaltsnahen Sammelstruktur r PPK-Verpackungen vereinbart. Dies hrte insgesamt zu geringeren Kosten bei der Sammlung von kommunalem Altpapier.

 

r Entsorgungsleistungen der sonstigen Drittbeauftragten sind auf Grund von Mengenschwankungen bei der Verwertung von Bioabfall (+17,8 T€) und Sperrmüll (+10,3 T€) höhere Kosten und bei der Verwertung von Restabfall Mindermengen (-84,5 T€) angefallen.

 

Und auch in der Verwaltung sind die veranschlagten Aufwendungen nicht in der geplanten Höhe entstanden (-250 T€). Hier waren im Jahr 2021 einige Stellen nicht besetzt (Bereichsleitung, Abfallberatung) und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit konnten pandemiebedingt nicht alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden.

 

Die o.g. Überdeckung in Höhe von 2.109.041,70 wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 in den jeweiligen Gebührensätzen gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Im Ergebnis der Prognose zu den Kosten der Abfallentsorgungsleistungen steigen trotz teilweise rückläufiger Abfallmengen, insbesondere die Kosten für die Abfallsammlung bei der STEP. Dies ist zum einen auf Personalkostensteigerungen, z.B. durch Anpassung der Wochenarbeitszeit gemäß TVöD auf 39 h und auf eine zu erwartende Tarifanpassung 2023, als auch auf gestiegene Verbrauchskosten (hier insbesondere Diesel) zurückzuführen. Auch für die Verwertung der Bioabfälle wird mit angepassten Entsorgungskosten kalkuliert. Insgesamt fallen Mehrkosten für die Drittbeauftragten i.H. von 886 T€ im Kalkulationsjahr 2023 an.

 

r die Verwaltungskosten wird ebenfalls mit einer Steigerung im Jahr 2023 gerechnet (+74 T€), die auf Personalkostensteigerungen und auf höhere Umlagen zurückzuhren sind.

 

Auf der Ertragsseite werden höhere Verwertungserlöser Wertstoffe (PPK, Schrott, Textilien +309,5 T€) sowie die Überdeckung aus 2021 in Höhe von 2.109.041,70 € berücksichtigt.

 

 

Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation sind für das Jahr 2023 folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

 

Die Grundgebühren verändern sich wie folgt:

- Senkung für Haushalte um 5,84 je Person und Kalenderjahr (-20,4%)

- Senkung im Gewerbe um 2,66 je Beschäftigten und Kalenderjahr (-15,9%).

 

Die Leistungsgebühren erhöhen sich wie folgt:

- r Restabfall zwischen +6,1 und +7,0 % jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße; 

            bei Abfallpresse 20m³ +8,4%

- r Bioabfall zwischen + 2,8 und + 9,5% jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße.

 

Die Servicegebühren verändern sich wie folgt:     

- Vollservicegebühr -1,5 % 

- Behälterwechselgebühr +1,87 € (+20,5 %)

- Behälteraufstellgebühr Veranstaltungen + 2,0%

 

 

Der insgesamt über die Abfallgebühren 2023 zu deckende Aufwand, nach Berücksichtigung der Erlöse und der Gebührenüberdeckung 2021, ist gegenüber dem Vorjahr um 1,3% (ca. -267 T€) gesunken. Die unterschiedlichen Auswirkungen auf die einzelnen Gebührentatbestände ergeben sich demnach insbesondere aus der Höhe der Überdeckung aus dem Jahr 2021 in den einzelnen Leistungen. So schlagen sich die stark gestiegenen Verwertungserlöse für PPK, Schrott und Textilien ausschließlich in der Grundgebühr nieder.

 

Die spezifischen Einzelpreise für Restabfall von 0,02840 €/l auf 0,02942 /l sind zum einen gestiegen, jedoch wirken sich zusätzlich die Überdeckungen in den einzelnen Behältergrößen unterschiedlich auf die einzelnen Gebührensätze aus. Beim Bioabfall gab es zwar eine relative Konstanz von 0,01870/l auf 0,01869/l der spezifischen Kosten, jedoch wirken sich hier die Unterdeckungen (auf Grund höherer Bioabfallmengen) gebührenerhöhend in den einzelnen Gebührensätzen aus.

 

 

Eine Gegenüberstellung aller Gebührensätze für die Jahre 2021 2023 sowie zwei Rechenbeispiele für die Gebührenveränderungen anhand eines Einfamilienhauses und einer Wohnanlage sind nachfolgend dargestellt. Ebenso findet sich ein Gebührenvergleich für zwei Beispiele mit anderen Großstädten im Anhang der Vorlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung Abfallgebührensätze 2021 bis 2023

 

 

 

 

Gegenüberstellung Abfallgebührensätze 2021 bis 2023

Fortsetzung

 

 

 

 

 

1. Beispiel: Einfamilienhaus - 4 Personen

 

 

 

 

1 x 80 l-Restabfallbehälter mit 14-täglicher Leerung

 

 

 

 

1 x 60 l-Bioabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2022

 

2023

 

 

Anzahl

Preis/LE

Gesamt

Preis/LE

Gesamt

 

Grundgebühr

4

28,68 €/a

114,72 €

22,84 €/a

91,36 €

 

Leistungsgebühr Restabfall

1

58,65 €/a

58,65 €

62,62 €/a

62,62 €

 

Leistungsgebühr Bioabfall

1

60,71 €/a

60,71 €

63,87 /a

63,87 €

 

Jahresgebühr im Teilservice

 

 

234,08 €

 

217,85 €

 

Gebührenveränderung

 

 

 

-6,93 %

-16,23 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Einfamilienhäusern werden die Abfallbehälter i.d.R. von den Grundstückseigentümern zur Entleerung vor das Grundstück bereitgestellt. Bei der Inanspruchnahme des Vollservices entstehen folgende zusätzliche Kosten:

 

 

 

 

 

Vollservice Restabfall bis 240l - 14t

1

88,41 €/a

88,41 €

87,11 €/a

87,11 €

 

Vollservice Bioabfall bis 240l - wö

1

176,82 €/a

176,82 €

174,22/a

174,22

 

Jahresgebühr im Vollservice

 

 

499,31 €

 

479,18

 

Gebührenveränderung

 

 

 

-4,03 %

-20,13

 

 

 

 

 

 

,

 

2. Beispiel: Wohnanlage - 100 Personen

 

 

 

 

3 x 1.100 l-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

1 x 240 l-Bioabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2022

 

2023

 

 

Anzahl

Preis/LE

Gesamt

Preis/LE

Gesamt

 

Grundgebühr

100

28,68 €/a

2.868,00 €

22,84 €/a

2.284,00 €

 

Leistungsgebühr Restabfall

3

1.582,79 €/a

4.748,37 €

1.679,70/a

5.039,10

 

Leistungsgebühr Bioabfall

1

237,54 /a

237,54 €

249,35 €/a

249,35 €

 

Jahresgebühr im Teilservice

 

 

7.853,91 €

 

7.572,45

 

Gebührenveränderung

 

 

 

-3,58 %

-281,46

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Mehrfamilienhäusern/Wohnanlagen wird die Bereitstellung der Behälter zur Entleerung i.d.R. von Haus-meisterdiensten gewährleistet. Bei der Inanspruchnahme des Vollservices entstehen folgende zusätzliche Kosten:

 

 

 

 

Vollservice Restabfall > 240l - wö

3

265,24 €/a

795,72 €

261,34 €/a

784,02 €

 

Vollservice Bioabfall bis 240l - wö

1

176,82 €/a

176,82 €

174,22/a

174,22

 

Jahresgebühr im Vollservice

 

 

8.826,45 €

 

8.530,69

 

Gebührenveränderung

 

 

 

-3,35 %

-295,76

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

In einzelnen Beispielen mit einem sehr hohem spezifischem Restabfall- und Bioabfallaufkommen zu den angemeldeten Einwohnern/Einwohnergleichwerten, kann es im Vergleich zum Vorjahr auch zu Gebühren-steigerungen kommen.


 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Abfallgebühren sind gemäß Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) kostendeckend zu kalkulieren. Ungeplante Kostenüberdeckungen sind spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

 

Aufwendungen der Abfallentsorgung (Kosten drittbeauftragter Unternehmen, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich gebührenansatzfähig. Davon ausgenommen sind preisrechtlich vereinbarte Gewinnzuschläge, soweit sie der gebührenfinanzierten Körperschaft zufließen. Der mit der STEP vereinbarte Gewinnzuschlag in Höhe von 3% wurde unter Berücksichtigung des Gesellschafteranteils der LHP über die SWP an der STEP (51%) aus den Gesamtaufwendungen der STEP (SK 5455100) abgesetzt. Nicht gebührenansatzfähig sind weiterhin Forderungsabschreibungen und Einzelwertberichtigungen sowie Verwaltungsaufwendungen für die Deponie Golm und die Betriebe gewerblicher Art (BgA) DSD und DSD PPK. Die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten der Fachbereichsleitung sind im Produkt 1229900 als Aufwand veranschlagt und werden mittels Kostenumlage im BAB der krE Abfallentsorgung abgebildet.

 

Die in der Abfallgebührenkalkulation ausgewiesenen Kostenarten sind unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte ermittelt worden. Ebenso ist die vorläufige Überdeckung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 2.109.413,36 als negativer Aufwand gebührenmindernd berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich ein Zuschussbetrag in Höhe von 324.280,83, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

Rundungsbetrag aus Kalkulation                                          1.589,72

 Anteiliger kalkulatorischer Gewinn LHP                           244.123,09

 Verwaltungsaufwendung Deponie Golm                         14.469,77

 Verwaltungsaufwendung BgA DSD                                 36.273,52

 Verwaltungsaufwendung BgA DSD PPK                         31.252,05

./. Umlage FB-Leitung 32                                              ./.    43.427,32

Summe                                                                              284.280,83      

Einzelwertberichtigung                                                         40.000,00 €

Zuschuss Ergebnishaushalt 2023                                  324.280,83

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...