Beschlussvorlage - 22/SVV/0827

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. r die folgenden Bereiche im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld, für die die Entwicklungssatzung nicht aufgehoben wird, gelten die beschlossenen Entwicklungsziele einschließlich der erforderlichen Sanierung der Angermannstraße und des zweigleisigen Ausbaus der Tramtrasse und der Tramhaltestellen weiter. Dies betrifft
  • Quartier Rote Kaserne West
  • rdliche Gartenstadt, Baufelder WA 13.1, WA 17.1 und WA 18 bis WA 25 sowie

die Gemeinbedarfsfläche

  • Angermannsiedlung
  • Gemeinbedarfsfläche an der David-Gilly-Straße
  • Volkspark, Teilbereiche großer Wiesenpark, In den Wällen und Bugapark an der Biosphäre
  • Verkehrsfläche der Kiepenheuerallee
  • Teilflächen der Georg-Hermann-Allee, der Nedlitzer Straße, der Viereckremise, der

Fritz-von-der-Lancken-Str. und der Graf-von-Schwerin-Str., sowie die angrenzenden               privaten Grundstücke (Gemarkung Nedlitz, Flur 1, Flurstücke 431, 433 und 452 und               Gemarkung Potsdam, Flur 1, Flurstücke 480/1, 1305, 1306, 1048, 1049 und 767) für den zweigleisigen Ausbau der Tramtrasse.

 

  1. Die Satzung über die teilweise Aufhebung der Entwicklungssatzung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld der Stadt Potsdam wird gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB i.V.m. § 169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB beschlossen (gemäß Anlage 1).

 

Reduzieren

Erläuterung


Begründung:

 

Begründung der Satzung über die teilweise Aufhebung der Entwicklungssatzung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld der Stadt Potsdam.

 

Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BauGB ist die Entwicklungssatzung auch in Teilbereichen aufzuheben, wenn die Entwicklung durchgeführt ist. Für die folgenden Bereiche ist dies der Fall, und damit sind die Voraussetzungen für die weitere Anwendung des besonderen Städtebaurechts für die Grundstücke nicht mehr gegeben:

 

-          Campus am Jungfernsee,

-          Nedlitzer Holz, Fläche östlich der Nedlitzer Straße zwischen Campus am Jungfernsee und Rote Kaserne Ost,

-          Rote Kaserne Ost,

-          Am Golfplatz,

-          Flächen zwischen Nedlitzer Straße und Peter-Huchel-Straße (ohne Angermannsiedlung),

-          Rote Kaserne West nördlich Esplanade (Gesamtschule und öffentliche Grünanlage),

-          Wohnbebauung an der Esplanade,

-          Am Schragen,

-          Campus Fachhochschule,

-          Kaserne Pappelallee,

-          Kaserne Pappelallee / Johannes-Lepsius-Straße,

-          Lazarett,

-          Garde-Ulanen-Kaserne,

-          Ruinenbergkaserne,

-          Kaserne Kirschallee (ohne die Gemeinbedarfsfläche an der David-Gilly-Straße),

-          Wohngebiet Neue Kirschallee,

-          dliche Gartenstadt,

-          rdliche Gartenstadt ohne die Baufelder WA 13.1, WA 17.1 und WA 18 bis 25 sowie die Gemeinbedarfsfläche,

-          Volkspark, Teilbereiche Waldpark südlich Esplanade und Remisenpark,

-          Verkehrsflächen, die nicht vom Ausbau der Tramtrasse betroffen sind,

-          Verkehrsflächen der Pappelallee und der Nedlitzer Straße, die im Bereich der Entwicklungssatzung aber nicht in den Geltungsbereichen der genannten Bebauungsplangebiete liegen.

 

Die Teilaufhebung der Entwicklungssatzung soll nicht geltenr die folgenden Bereiche:

 

-          Quartier Rote Kaserne West,

-          rdliche Gartenstadt, Baufelder WA 13.1, WA 17.1 und WA 18 bis WA 25 sowie die Gemeinbedarfsfläche,

-          Angermannsiedlung,

-          Gemeinbedarfsfläche an der David-Gilly-Straße,

-          Volkspark, Teilbereiche großer Wiesenpark, In den Wällen und Bugapark an der Biosphäre,

-          Verkehrsfläche der Kiepenheuerallee,

-          Teilflächen der Georg-Hermann-Allee, der Nedlitzer Straße, der Viereckremise, der Fritz-von-der-Lancken-Str. und der Graf-von-Schwerin-Str., sowie die angrenzenden privaten Grundstücke (Gemarkung Nedlitz, Flur 1, Flurstücke 431, 433 und 452 und Gemarkung Potsdam, Flur 1, Flurstücke 480/1, 1305, 1306, 1048, 1049 und 767) r den zweigleisigen Ausbau der Tramtrasse.

 

Auf den genannten Bauflächen ist die Entwicklung entsprechend den Festsetzungen der Bebauungspläne bzw. entsprechend der Konkretisierung der Entwicklungsziele noch nicht abgeschlossen, daher ist hier das Steuerungsinstrument des besonderen Städtebaurechts weiterhin erforderlich.

 

Die Teilaufhebung bewirkt für den aufgehobenen Bereich, dass die Genehmigungsvorbehalte nach § 144 i.V.m. § 169 BauGB entfallen und die Landeshauptstadt das Grundbuchamt ersuchen wird, die Entwicklungsvermerke im Grundbuch zu löschen.

 

Außerdem sind die entwicklungsbedingten Ausgleichbeträge von den Eigentümern per Bescheid gemäß § 154 i.V.m. § 169 BauGB einzufordern, sofern sie nicht bereits durch vertragliche Regelungen entsprechend § 169 BauGB beglichen worden sind. Da die Grundstücke im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld jedoch im Wesentlichen im Zuge der Bodenordnung zum entwicklungsbedingten Neuordnungswert veräert wurden und damit die Ausgleichbetragspflicht bereits abgegolten bzw. durch vertragliche Regelungen entsprechend § 169 BauGB beglichen worden sind, handelt es sich hier nur noch um Einzelfälle.

 

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld erfolgt über ein Treuhandvermögen gemäß § 167 i.V.m. § 160 BauGB. Die Schlussabrechnung des Treuhandvermögens und dessen Überführung in den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt nach der endgültigen Aufhebung der Entwicklungssatzung für alle Teilbereiche.

 

Die zu zahlende Grunderwerbsteuer für die an die Stadt Potsdam zu übertragenden Grundstücke stellt keine finanziellen Auswirkungen dar, welche den Haushalt der Stadt Potsdam zusätzlich belasten. Die Mittel wurden bereits über die Haushaltsplanung 2023/ 2024 im Produktkonto 5110621.5441200 bereitgestellt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...