Antrag - 22/SVV/0915
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremien-Kommunikationsstruktur Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Bodo Ströber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.10.2022
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Es erfolgt eine Neuordnung der Kommunikations- und Gremienstruktur der Jugendhilfe der LHP.
Neben den bestehenden Facharbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII der Arbeitsbereiche Kita, Jugendförderung und Hilfen zur Erziehung werden 4 Regionale Jugendhilfenetzwerke als Arbeitsgemeinschaften (AGen) nach § 78 SGB VIII gebildet:
1. Region Nord (für die Sozialräume I und II)
2. Region Mitte (für den Sozialraum III)
3. Region Südost (für die Sozialräume IV und V)
4. Region Südwest (für den Sozialraum VI)
Die Aufgaben dieser regionalen AGen nach § 78 sind im Wesentlichen:
A) Beteiligung an der Jugendhilfeplanung für die jeweiligen regionalen Bedarfe
B) Mittelbewirtschaftung von regionalen Budgets für unvorhergesehene übergreifende Bedarfe in der
Region
C) Schnittstelle für Jugendhilfefachkräfte und Jugendhilfegremien, welche nicht AGen nach § 78 sind,
sowie der Adressat*innen in der Region
D) Vernetzungspartner*in für andere Fachkräfte und Gremien in den Regionen mit Schnittstellen zur
regionalen Jugendhilfe und Adressat*innen
Erläuterung
Begründung:
Um den Herausforderungen der vielfältigen unterschiedlichen Bedarfe der Regionen gerecht zu werden, sind die Fachkräfte der Freien und des Öffentlichen Trägers aufgefordert, regionale Erfordernisse zu lokalisieren und auf kurzfristige, kleinteilige sowie unvorhergesehene Bedarfe zu reagieren. Planungen für „unvorhergesehene Bedarfe“ schreibt das SGB VIII im § 80 (1) 3. vor, weshalb dazu Mittel pflichtig zur Verfügung zu stellen sind.
Hierfür braucht es eine verlässliche, gut strukturierte Kommunikation der beteiligten Fachkräfte, welche mit regionalem Blick Herausforderungen und sich verändernde Bedarfe erkennen und unter Einbeziehung eigener Ressourcen (z.B. Zeit und Fachexpertise) unkompliziert Lösungen entwickeln. Dabei wird einerseits Vernetzungsarbeit zu den jeweiligen Fachgremien geleistet, die die erkannten Bedarfe bearbeiten, andererseits auch kleinteilige Unterstützungen für fachübergreifende unvorhergesehene Bedarfe vor Ort realisiert.
Hierfür sind 4 regionale Jugendhilfenetzwerke zu schaffen, die mit mandatierten Vertretungen der Freien Träger der Jugendhilfe aus allen Arbeitsbereichen der Jugendhilfe (Kita, Jufö, HzE, überreg. Angebote) mit je 2 Stimmen vertreten sind. Hinzu kommen zuständige Vertretungen der Verwaltung für Jugendhilfeplanung sowie Fach- und Regionalverantwortungen.
Der Norden benötigt aufgrund des großen Bevölkerungswachstums und seiner teilweise sehr ländlichen Struktur spezifische Betrachtungen und somit ein gesondertes Gremium. Die unter den Punkten 1 bis 4 dargestellten Regionen und zugeordneten Sozialräume umfassen konkret folgende Wohngebiete/-areale:
1. Region Nord (für die Sozialräume I und II): Groß Glienicke, Sacrow, Neu Fahrland, Fahrland, Satzkorn, Marquardt, Uetz-Paaren, Krampnitz, Bornim, Bornstedt, Nedlitz, Am Ruinenberg, Rote Kasernen, Eiche, Grube, Golm
2. Region Mitte (für den Sozialraum III): Nauener und Berliner Vorstadt, Innenstadt, Am Weinberg, Brandenburger Vorstadt, Potsdam West
3. Region Südost (für die Sozialräume IV und V): Zentrum Ost, Nuthepark, Babelsberg Nord, Klein Glienicke, Babelsberg Süd, Stern, Drewitz, Alt Drewitz, Kirchsteigfeld
4. Region Südwest (für den Sozialraum VI): Hauptbahnhof, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt, Schlaatz, Waldstadt I, Industriegelände, Waldstadt II
Die Aufgabenerfüllung ist beispielhaft folgendermaßen zu erfüllen:
A) Bedürfnisse für spezielle Angebote im Abgleich mit vorhandenen Ressourcen und Akteuren in der
Region werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung eingebracht und die Umsetzung konkret begleitet (z.B. der Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung im Bornstedter Feld).
B) Besondere Bedarfe (z.B. junge Menschen mit Migrationshintergrund) erfordern unter Umständen auch spezielle Angebote, die weder durch ein Kita-, HzE- oder einregional vorhandenes Jugendförderangebot gedeckt werden können. Hier sollten durch Budgets schnelle Lösungen für z.B. Projekte möglich sein. Auch die Reparatur eines Basketballnetzes am einzigen Bolzplatz kann dringlich sein.
C) Die speziellen Problemlagen werden direkt von den jungen Menschen vor Ort gehört oder stellvertretend von Schulsozialarbeitenden oder den Regionalen Arbeitsgemeinschaften (RAK´s), in denen auch Bürgerinitiativen u.ä. ihr Wissen einspeisen.
D) Außerhalb der Jugendhilfe werden Rahmenbedingungen für unserer jungen Menschen in den Regionen geplant und so sind Stadtentwicklung, Spielplatzbauende, Verkehrsplanende oder auch die Polizei u.s.w. wichtige Vernetzungspartner*innen.
Als Gäste werden ggf. fachspezifische Vertretungen der Verwaltung zu den jeweiligen Themenbereichen eingeladen. Diese sind mit Entscheidungskompetenzen ausgestattet ggf. temporär vertreten.
Die Regionalen Jugendhilfenetzwerke erhalten eine einheitliche Geschäftsordnung.
Vorsitzend/ Sprecher und Geschäftsführung sind aus den Mitgliedern zu wählen und mit entsprechenden notwendigen Ressourcen auszustatten.
Die Regionalen Jugendhilfenetzwerke sind alle 3 Jahre in jeweiligen Regionalkonferenzen zu wählen.