Antrag - 22/SVV/0838

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der Stadt für die ProPotsdam GmbH beauftragt, für die kommunalen Häuser Sellostraße 20 und 21 mittels eines Konzeptverfahrens eine Ausschreibung zur Vergabe nach Erbbaurecht vorzunehmen.

 

Dabei sollen folgende Grundsätze des Konzeptverfahrens gelten:

 

  • Bieter: nur gemeinnützige juristische Personen.
  • Erbbauzins von 1€ pro Jahr.
  • Bieter haben Wohnraum mit Sozialbindung nach Richtlinien der Stadt Potsdam zu schaffen.
  • Bieter haben die Einbindung bisheriger Mieter und der Nachbarschaft bei der Konzepterarbeitung und Umsetzung nachzuweisen.
  • Bieter sollen möglichst eine nachhaltige Sanierung der beiden Häuser vornehmen.
  • Bieter sollen einen Gemeinschaftsraum zur Nutzung für Mieter und Nachbarschaft schaffen.
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Erläuterung

Begründung:

 

Die kommunalen Wohnhäuser der Sellostr. 20 und 21 liegen in der Brandenburger Vorstadt und sind noch unsaniert. Entsprechend sind die Mieten sehr niedrig. Die Wohnhäuser waren auch immer schon Anlaufpunkt für gemeinwohlorientierte Projektgruppen und haben eine hohe Bekanntheit in der Nachbarschaft und in Potsdam. Durch eine Konzeptvergabe sollen die Häuser einerseits nicht verkauft werden und anderseits durch ein gemeinwohlorientiertes Konzept der Nachbarschaft zu Gute kommen. Hierdurch kann die Stadt Potsdam dauerhaft sozialverträgliche Mieten und eine gemeinwohlorientierte Nutzung des innerstädtischen Geländes schaffen.

 

Durch die Konzeptvergabe durch die LHP soll gerade nicht ausschließlich bzw. vornehmlich zum Höchstpreis, sondern im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren nach der Qualität des von den Bewerbern geforderten Konzeptes in Erbpacht vergeben werden. Das Konzept kann dabei sowohl einen Nutzungsvorschlag als auch die hochbauliche Gestaltung oder beides beinhalten.

 

Die Konzeptqualität ist ausschlaggebend für die Vergabeentscheidung. Eine Bedingung soll ein Anteil von mind. 30 Prozent mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau sein. Die Vergabe erfolgt für eine Dauer von 90 Jahren.

 

Durch eine unter Leitung der LHP einzusetzende Vergabekommission werden etwa die Erfüllungsgrade der vorgegeben sozialen und ökologischen sowie auch quantitative oder qualitative Programmvorgaben bewertet. Die Vergabekommission soll mit mind. 3 Personen mit Kompetenzen im Gemeinwesen besetzt werden. Ebenfalls soll der Jury ein Mitglied der ProPotsdam angehören.

 

Soweit bei der Veräerung oder Verpachtung des kommunalen Grundstücks nicht die von dem Europäischen Gerichtshof aufgestellten Voraussetzungen für ein formales Vergabeverfahren betroffen sind, also die Kommune vor allem selbst keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Grundstücksnutzung erzielt, kann die Kommune das Grundstück vergaberechtsfrei veräern oder verpachten. Sie kann in diesen Fällen aber durchaus die geplante Veräerung oder Verpachtung in Anlehnung an formale Vergabeverfahren öffentlich oder beschränkt ausschreiben. Etabliert hat sich in diesen Fällen die Anhandgabe.

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Anlagen

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