Beschlussvorlage - 22/SVV/1027
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie ? KitaFR) 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR) 2022“ einschließlich der Anlage tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
- Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wird beauftragt, die Kostenstrukturen und in der Folge die Höhe der Pauschalen für die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten der freien Träger spätestens alle zwei Jahre unter Beachtung der Tarifentwicklung und der allgemeinen Preissteigerung zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen für die Bestimmung von Pauschalen die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Die „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie - KitaFR) 2022“ regelt gemäß § 4 Abs. 2 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung die Art und Weise des Nachweises der Anspruchsberechtigung der Träger aus dem Kitagesetz. Hierzu hat sich die Landeshauptstadt Potsdam mit den Trägern der Einrichtungen ins Benehmen zu setzen.
Durch die Richtlinie werden nicht nur die grundsätzliche Art und Weise der Finanzierung der freien Träger geregelt, sondern auch so genannte Kostenpauschalen festgelegt. Die Entscheidung, Kosten von Trägern der Einrichtungen auch durch pauschalierten Ansatz anzuerkennen, setzt wirtschaftliche Standards in diesen Kostenbereichen, erhöht die Planungssicherheit und leistet einen Beitrag zur Schwerpunktsetzung in den Einrichtungen. Ebenso sollen die Kostenpauschalen den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam im möglichen Rahmen reduzieren.
Grundsätzlich sollte eine zeitnahe Überprüfung der Angemessenheit der zuvor genannten Pauschalen erfolgen, wenn sie die oben genannten Zwecke erfüllen sollen.
Das Grundprinzip der zurzeit geltenden Richtlinie hat sich bewährt. Dies gilt insbesondere für die Mischung aus Abrechnung von tatsächlichen Kosten (u. a. im Personalbereich) und die Möglichkeit der Kostenanerkennung durch Pauschalen z. B. bei Versorgung- bis hin zu Verwaltungsaufwendungen der Einrichtungen.
Die vorliegende Neufassung der Richtlinie berücksichtigt insbesondere:
- Tarifanpassungen und die aktuell starke Preisentwicklung (Inflation) für die pauschalierten Kostenansätze
- Abbildung der Erträge aus Essengeldern entsprechend der Regelungen des KitaG setzt die Fehlbedarfsfinanzierung gem. § 16 Abs. 3 S. 2 KitaG voraus, dass der Träger der Kindertagestätte alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpft. Dazu gehören auch die Erträge aus Essengeldern
- Regelung zur reduzierten Ausstattungspauschale (Kostenbereich III Buchstabe E) in den ersten Jahren nach erfolgter Erstausstattung
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kita nach § 78 SGB VIII wurden über den Entwurf der KitaFR informiert. Trotz mehrfacher Aufforderung haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kita bisher kein Votum abgegeben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Festlegung der Kostenpauschalen und die Tarif- und Inflationsanpassungen betragen gegenüber der noch gültigen Kita Finanzierungsrichtlinie (KitaFR) in der Gesamtheit 1.392.859,02 € (s. Anlage). Davon sind bereits die Kosten in Höhe von 905.826,71 € in der Haushaltsplanung 2022 enthalten (1,8 %). Die Differenz in Höhe von 487.032,31 € wurden bislang nicht in der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt. Dieser Mehraufwand wird jedoch aus dem vorhandenen Deckungskreis 3011 "FB 23 - Regionalteam 1-4" gedeckt. Es wird im Produktkonto 3610000.5271710 beim Planansatz in Höhe 4.973.700 € ein voraussichtlicher Bedarf bis zum Jahresende in Höhe von 4.026.077,42 € erwartet, sodass dann innerhalb des Kontos noch 947.622,58 € zur Verfügung stünden, welche zur Deckung der 487.032,31 € herangezogen werden können.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 ff wurden die erforderlichen Mittel im Produkt 36502 "Betreuung von Kindern - freie Träger" angemeldet und stehen letztlich unter dem Vorbehalt des Beschlusses der SVV über den Haushalt 2023/2024.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,5 kB
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2
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444,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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648,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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806,5 kB
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