Beschlussvorlage - 22/SVV/1058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für sozial- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in der LHP der Fachbereiche Öffentlicher Gesundheitsdienst und Soziales und Inklusion ab 2024 gemäß Anlage

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ x keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel sind freiwillige Geldleistungen aus Haushaltsmitteln der LHP an Personen und Institutionen außerhalb der Verwaltung zur Erreichung bestimmter kommunaler Zwecke.

Mit der neuen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der Fachbereiche Öffentlicher Gesundheitsdienst und Soziales und Inklusion sollen ab 2024 lebensweltbezogene, zielgruppenspezifische, gesundheitsfördernde Interventionen und soziale Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Hierdurch sollen gesundheitlich besonders verletzliche Personenkreise, wie z. B. Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende oder Kinder aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien, stärker als bisher von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen profitieren.

Ein weiteres Ziel ist der Abbau von Benachteiligungen und Ausgrenzung sowie die Herstellung sozialer Chancengleichheit für eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gemeinschaft. Innovative Ansätze sollen erprobt und nach Prüfung der Notwendigkeit, Wirksamkeit und Integrierbarkeit verstetigt werden.

Die eingesetzten Fördermittel sollen zur Schaffung eines ausreichenden Angebots an fachlicher Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention, Vorsorge, Versorgung sowie der Rehabilitation beitragen. Nachhaltige Weiterentwicklung und Erhaltung der sozialen Strukturen sowie die Stärkung und Mobilisierung eigener Ressourcen und die Hilfe zur Selbsthilfe wird somit gefördert.

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltmittel zur Umsetzung der Projekte und Maßnahmen sind gemäß StVV-Beschluss 22/SVV/0131 in die HH-Planung 2023/24 und Mittelfristplanung für die neue Richtlinie (2024) in den Unterprodukten 3517002 „Zuschüsse an Träger sozialer Einrichtungen“ und 4140100 „Gesunde Landeshauptstadt“ im Sachkonto 5318100 eingeplant.

 

Die Verteilung der Fördermittel pro Fördermitteljahr ergibt sich wie folgt:

 

Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst: 500.000,00 € Projektförderung, zuzüglich 150.000,00 €r institutionelle Förderungen

 

Fachbereich Soziales und Inklusion: 500.000,00 € Projektförderung, zuzüglich 150.000,00 €r institutionelle Förderungen

 

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in der veranschlagten Höhe. Aus der gewährten Zuwendung kann nicht auf eine künftige Förderung geschlossen werden.

 

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Anlagen

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