Antrag - 22/SVV/1115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ankauf von Kleingartenflächen aus privatem Eigentum, dort wo sich dafür akzeptable Möglichkeiten bieten, zügig durchzuführen.

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Erläuterung

Begründung:

Die beste Sicherungsmöglichkeit von Kleingartenflächen nach Kleingartenentwicklungskonzept ist die Überführung in städtisches Eigentum. Dafür haben die Stadtverordneten ein Finanzbudget beschlossen. In den letzten Tagen wurde von einem privaten Eigentümer die Fläche der KG-Anlage Hans-Sachs-Straße öffentlich zum Kauf angeboten. Darum sollten zügig Kaufverhandlungen mit dem Anbieter aufgenommen werden, um die Anlage dauerhaft zu sichern.
 

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Anlagen

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