Antrag - 23/SVV/0044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r Personen, die keinen anerkannten Asylstatus haben, sollen die Integrationshilfen bis auf wenige begründete Ausnahmefälle, wie beispielsweise die Vermittlung eines vorübergehenden Schulplatzes für schulpflichtige Kinder, beschränkt werden.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Den Potsdamer Kapazitäten zur Flüchtlingsaufnahme und -betreuung sind allein durch die hohe städtische Verschuldung im Zuge verschiedener kommunalpolitischer Projekte und der Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen durch die Corona-Eindämmungsmaßnahmen enge Grenzen gesetzt.

 

Es ist daher sowohl zur Wahrung der Interessen der Potsdamer und deren Hilfsbereitschaft als auch für eine gebotene und effektive Hilfe für geflohene Kriegsflüchtlinge unabdingbar, dass freiwillige städtische Leistungen und damit verbundene Ressourcen ausschließlich für diejenigen Personen Verwendung finden, die tatsächlich vor Krieg und Vertreibung fliehen, also als politisch Verfolgte und Schutzbedürftige im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Um unsere Hilfen im Rahmen des Asylrechts auch dauerhaft aufrecht halten zu können, ist es somit erforderlich, dass zwingend danach differenziert wird, ob jemand vor Krieg und Vertreibung zu uns flieht, also einen echten Asylgrund hat, oder aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns kommt und damit eben kein Recht auf Asyl und damit Aufenthalt in unserem Land hat. Vor diesem Hintergrund ist es für die AfD-Fraktion zwingend geboten, dass die in Potsdam vorhandenen Kapazitäten zur Flüchtlingsaufnahme und -betreuung fortan auch dort gebündelt werden, wo sie tatsächlichen Kriegsflüchtlingen von unserem Kontinent und nicht Wirtschaftsmigranten aus aller Welt zugutekommen.

 

Damit den „wirklich aus einem Kriegsgebiet vertriebenen Menschen" auch in Potsdam effektiv und so lange wie erforderlich geholfen werden kann, muss jetzt von der Stadtverwaltung entschieden gehandelt werden.

 

Nach Auffassung der AfD-Stadtfraktion ist es weder den tatsächlich Schutzbedürftigen noch dem einheimischen Steuerzahler vermittelbar, weshalb Integrationsmittel für Personen ausgegeben werden sollen, die nach geltendem Gesetz kein Recht darauf haben, sich in Deutschland aufzuhalten.

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Anlagen

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