Antrag - 23/SVV/0046
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst am Schlaatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2023
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01.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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07.02.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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09.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erhaltung der Kunstwerke im öffentlichen Raum am Schlaatz zu sichern. In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Pro Potsdam und über den Verbund Stadtspuren wird er außerdem beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Schlaatzer „Broschen“, d.h. die Hausverzierungen am Schlaatz, bei der Gebäudesanierung erhalten und auch weiterhin im Original sichtbar bleiben.
Erläuterung
Begründung: Mehrere Kunstwerke im öffentlichen Raum sind am Schlaatz bereits verloren gegangen bzw. an weniger attraktive Standorte versetzt worden. Es gilt außerdem, im Rahmen von Sanierungen den Charakter des Viertels zu bewahren und dabei auch den Kunstbestand einzubeziehen.
Auf der Veranstaltung des Stadt-Forums 2022 zum Masterplan Schlaatz wurde die o.g. (insbesondere zu den „Broschen“) Forderung vorgetragen und unterstützt. Es ist möglich, die Gebäudedämmung an den Standorten der „Broschen“ auszusparen und die Dämmung so anzuböschen, dass sie im Original sichtbar bleiben. Dies ist erforderlich, weil sie als baugebundene Kunstwerke der Erbauungszeit zum Charakter des Schlaatzes gehören. Da Sanierungen der Bestandsgebäude bereits jetzt unabhängig von der Weiterentwicklung des Schlaatzes im Rahmen des Masterplanverfahrens stattfinden, ist dieser Beschluss erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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186,5 kB
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