Antrag - 22/SVV/1263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter im städtischen Klinikum - beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Patient:innen im Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB) unverzüglich einen kostenfreien Zugang zu Internet und Fernsehprogrammen erhalten.

 

Alle Verträge mit Dritten, die dem entgegenstehen, sind schnellstmöglich zu kündigen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im April 2023 über den Sachstand zu informieren.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Patient:innen, die im städtischen Klinikum stationär behandelt werden, müssen für den Zugang zu Internet, Fernsehen und Radio derzeit täglich einen Beitrag von 4,95 Euro zahlen.

Offenbar hat das städtische Klinikum diesen Service an ein externes Unternehmen vergeben, das nun die Notlage der Patient:innen für völlig überzogene Preisforderungen ausnutzt.

 

Das Josefs-Krankenhaus stellt die gleichen Leistungen kostenfrei zu Verfügung.

 

Der freie Zugang zu Radio und Fernsehen ist erforderlich, um sich über wichtige politische, kulturelle und gesellschaftliche Ereignisse zu informieren und an ihnen teilzuhaben.

 

Menschen, die sich im Krankenhaus zur stationären Behandlung aufhalten, sind oft auch auf das Internet angewiesen, um Kontakt zu ihren Angehörigen zu halten. Dies gilt besonders in einer Zeit, in der erhebliche Besuchsbeschränkungen gelten.

 

Daher sollte die kostenfreie Bereitstellung dieser Leistungen in einem kommunalen Krankenhaus selbstverständlich sein.

 

Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage 22/SVV/0983 zeigt leider, dass der Oberbürgermeister das Thema für unwesentlich hält und es der Geschäftsführung des KEvB überlassen will. Daher ist es erforderlich, dass die gewählten Stadtverordneten den Oberbürgermeister mit einem Beschluss beauftragen, zum Schutz der Patientenrechte aktiv zu werden.

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Anlagen

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