Antrag - 22/SVV/1264
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenfreien Eintritt in den Park Sanssouci und den BUGA-Volkspark sichern!
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2023
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01.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.02.2023
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22.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen weitere Zahlungen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) aus.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Volkspark zur neuen Saison für alle kostenfrei zugänglich wird und ein um mindestens 200.000 Euro erhöhtes Pflegebudget erhält. Die dafür erforderlichen Mittel sollen aus der Deckungsquelle getragen werden, die der Oberbürgermeister für die Zahlungen an die SPSG vorgesehen hatte.
Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, sich in Gesprächen mit den durch den Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg entsandten Stiftungsratsmitgliedern dafür einzusetzen, dass der Park Sanssouci auch weiterhin kostenfrei zugänglich bleibt.
Über den erreichten Sachstand soll der Hauptausschuss im Mai 2023 informiert werden.
Erläuterung
Begründung:
In den letzten Jahren wurde in Potsdam immer wieder über die kostenfreie Zugänglichkeit des Parks Sanssouci und des städtischen Volksparkes diskutiert. Befragungen zeigten jeweils eine deutliche Mehrheit gegen die Erhebung eines Eintrittsgeldes.
Der Oberbürgermeister leitet aus diesen Ergebnissen zwar die Notwendigkeit ab, die Zahlungen an die Schlösserstiftung weiterzuführen. Eine Erhöhung des Pflegebudgets und die Abschaffung des Eintrittsgeldes für den städtischen Volkspark ist allerdings nicht vorgesehen.
Die Kulturministerin Manja Schüle wies kürzlich zu Recht darauf hin, dass die Landeshauptstadt Potsdam durch diese Doppelstandards in der öffentlichen Debatte unglaubwürdig ist.
Eine faire Lösung kann aber auch nicht darin bestehen, die Parkanlagen in Potsdam, Rheinsberg oder Charlottenburg gegeneinander auszuspielen. Die LHP sollte sich daher klar gegen einen dauerhaften städtischen Zuschuss an die SPSG positionieren und auf die Zuständigkeit der die Stiftung tragenden Länder Berlin und Brandenburg sowie des Bundes verweisen.
In den letzten Wochen hat der OB seine Verhandlungsposition deutlich verschlechtert, indem er vorab ankündigte, notfalls weiter Millionen an die Schlösserstiftung zu überweisen, um die Erhebung eines Eintrittsgeldes abzuwenden. Nur eine fehlende SVV-Mehrheit für diese Position kann dieses ungeschickte Verhalten ausgleichen.
Der Oberbürgermeister sollte bei den Mitgliedern des Stiftungsrates darauf hinweisen, dass die Stadt Potsdam der SPSG in vielen Bereichen erheblich entgegenkommt und dafür Mehrkosten und Mehraufwand in Kauf nimmt. So erteilte die LHP der Stiftung z.B. eine Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzverordnung, verkleinerte das Freibad am Park Babelsberg und investierte Millionenbeträge in die Verlagerung oder Veränderung von Sportanlagen, um Nutzungskonflikte mit benachbarten Parkanlagen zu reduzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,9 kB
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