Antrag - 23/SVV/0009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, ausgehend vom Bericht der Transparenzkommission von 2012 zu prüfen, ob die Empfehlung zur Besetzung der städtischen Unternehmen mit zwei Geschäftsführern vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre und der zwischenzeitlich entstandenen konkreten Situation in den Unternehmen noch gerechtfertigt ist.

Dazu soll auch über den VKU der Vergleich mit anderen Kommunen angestellt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung ist bis Mai 2023 über das Ergebnis zu informieren.


 

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Erläuterung

Begründung:

Nach dem Stadtwerkeskandal von 2011 hat die eingesetzte Transparenzkommission einen Bericht vorgelegt, mit dem eine ganze Reihe von Empfehlungen gegeben worden ist. Dazu gehörte auch die Empfehlung, dass städtische Unternehmen zur Sicherung des Vier-Augen- Prinzips mit zwei Geschäftsführern besetzt werden sollen. Diese Empfehlung war wesentlich von der überragenden Stellung geprägt, die der damalige Geschäftsführer der EWP und SWP inne hatte. In den vergangenen zehn Jahren hat sich dies Situation grundlegend geändert. Deshalb sollte geprüft werden, ob der Grundsatz einer Besetzung städtischer Unternehmen mit zwei Geschäftsführer noch aufrechterhalten werden muss. So kann das Vier-Augen-Prinzip auch auf andere Weise gesichert werden. Zu berücksichtigen ist dabei nicht zuletzt der erhebliche Kostenfaktor, der mit einer Doppelbesetzung verbunden ist.

Deshalb sollte auch mit Hilfe des VKU ein repräsentativer Vergleich mit anderen Kommunen angestellt werden.
 

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Anlagen

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