Antrag - 23/SVV/0190
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Terminals zur Selbstbearbeitung im Jobcenter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2023
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03.05.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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15.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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28.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im ehemaligen Eingangsbereich des Jobcenters PC-Terminals zur digitalen Kommunikation mit dem Jobcenter (Versand und Bearbeitung von Dokumenten, Anträgen, Schreiben) einzurichten und bei Bedarf die Unterstützung qualifizierter Mitarbeitender zu ermöglichen.
Dazu gehören PC, Drucker, Scanner, Papier, Kamera, Tools zur DSGVO sicheren digitalen Postversendung. Der Vorgang wäre mit Selbstbedienungs-Kassen im Supermarkt vergleichbar.
Das Ziel besteht vor allem darin, eine barrierefreie Teilhabe aller an der Nutzung der Dienste sicherzustellen.
Dem HA ist im Mai 2023 Bericht zu erstatten.
Erläuterung
Begründung:
Das Jobcenter hat erhebliche Neuerungen gestaltet, bei denen viele Leistungen per personalisiertem Online-Portal zugänglich werden. Dazu gehören Antragstellungen, Einreichung von Dokumenten und Kommunikation zu den Leistungsabteilungen.
- Um die durch die Steuerung der Nutzung erreichte Entlastung der Mitarbeiterschaft zu Gunsten der Bearbeitung der Vorgänge zu erhalten und zu verbessern, ist es notwendig, möglichst vielen Personen die digitalen Dienste zugänglich zu machen.
- Um die Teilhabe für alle zu sichern und zu verbessern, müssen die neuen Nutzungsmöglichkeiten entsprechend zugänglich gestaltet werden.
Antragstellung und Versand von Dokumenten, sowie Terminvereinbarung und Beratung erfordern zukünftig nahezu ausschließlich die Nutzung und den Zugang zu digitalen Endgeräten, Druckern, Scannern und digitalen DSGVO sicheren Versende-Optionen.
Im Zuge der Durchsetzung der DSGVO ist es nicht mehr möglich, einfache Emails mit Dokumenten und Anträgen an das Jobcenter zu versenden. Das ist aber zwingend notwendig, um Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Derzeit werden damit praktisch die Möglichkeiten der analogen Kommunikation und der barriere-armen und eingeübten Kommunikation per Email verringert. Persönliche Besuche und Annahme durch das Empfangsteam wurden ersatzlos abgeschafft.
Das bedeutet erhebliche Einschränkungen der Teilhabe für bestimmte Zielgruppen von Leistungsberechtigten, wie z.B. analphabetische Menschen, Menschen ohne Endgeräte, ohne Scanner/Datenkompressionsformaten, ohne die Kenntnisse und Fähigkeiten der digitalen Nutzung der notwendigen unterstützenden Apps und Portalen etc.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133 kB
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