Beschlussvorlage - 03/SVV/0632
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Abfallentsorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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Erläuterung
Begründung:
Mit dem Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen am 26.10.2003 werden Gemeinden aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark ausgegliedert. Diese werden von der Landeshauptstadt Potsdam, der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Havelland aufgenommen.
Mit dem 26.10.2003 erlangt damit die Aufnahme einer eingegliederten Gemeinde rechtliche Wirksamkeit, mit diesem Tage hat auch die aufnehmende Gemeinde die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung und den beanstandungsfreien Gesetzesvollzug in den neuen Ortsteilen zu gewährleisten. Die Landeshauptstadt Potsdam, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat damit die pflichtige Aufgabe der Abfallentsorgung in der Gemeinde Golm des bisherigen Amtes Werder und den Gemeinden Fahrland, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren des bisherigen Amtes Fahrland wahrzunehmen. Da die Abfallentsorgung eine hoheitliche Aufgabe des Landkreises ist, konnten zu dieser Problematik keine Regelungen in den Verträgen mit den einzelnen Gemeinden getroffen werden, die bereits von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden.
Bei der Umsetzung des Gesetzesvollzuges wurde erkennbar, dass die Aufbereitung der notwendigen Primärdaten zum ordnungsgemäßen Anschluss an die Abfallentsorgung im laufenden Kalenderjahr, auf Grund unterschiedlicher Regelungen in den Satzungen der Landeshauptstadt und des Landkreises, nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand in der vorgegebenen Zeit zu leisten wäre.
Zur Sicherung einer angemessenen Übergangszeit und einer
einheitlichen Vorgehensweise in allen betroffenen Gemeinden des Landkreises
Potsdam-Mittelmark, kamen daher der Landkreis Potsdam-Mittelmark, die
Landeshauptstadt Potsdam, die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und der
Landkreis Havelland überein, dass die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers bis zum 31.12.2003 beim Landkreis Potsdam-Mittelmark
verbleiben sollen.
Dazu ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23
des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG)
zwischen den betroffenen Körperschaften zu schließen und durch das Innenministerium
genehmigen zu lassen. Vorabsprachen mit dem Innenministerium zu einer
beschleunigten Genehmigung sind durch die Landeshauptstadt Potsdam bereits
geführt worden.
Die mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zu schließende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Gleichlautende
Vereinbarungen werden im September in die Kreistage der Landkreise
Potsdam-Mittelmark und Havelland sowie in die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Brandenburg an der Havel eingebracht.