Antrag - 23/SVV/0386

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, wie eine unmittelbar nutzbare, festinstallierte Stromversorgung auf öffentlichen, für Veranstaltungen, genehmigungsfähigen Plätzen, realisiert werden kann. Dabei ist die Barrierefreiheit, zum Beispiel durch absenkbare sungen, Bezahlbarkeit und niederschwellige Inanspruchnahme zu berücksichtigen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens im 4. Quartal 2023 vorzulegen.  

 

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Erläuterung

Begründung:

Wie die Antwort auf die kleine Anfrage 23/SVV/0131 ergab, ist „von allen als öffentlicher Verkehrsraum gewidmeten Plätzen, auf denen temporäre Veranstaltungen und Feste stattfinden können, […] einzig der Vorplatz am Brandenburger Tor mit einer unmittelbar nutzbaren, festinstallierten und bei der Stadtbeleuchtung Potsdam anmietbaren Stromversorgung ausgestattet.“

 

Das bedeutet, dass für die Durchführung von Veranstaltungen, wo eine Stromversorgung erforderlich ist, die Unterstützung dritter, in der Regel eine zugelassene Elektroinstallationsfirma, erforderlich ist, was zusätzliche, nicht unerhebliche Kosten und einen erhöhten organisatorischen Aufwand verursacht.

 

Das führt dazu, dass insbesondere kleine Vereine von der Durchführung einer Veranstaltung Abstand nehmen müssen. Aber auch Vereine, die Fördergelder erhalten sind betroffen. Anstelle in ein breites Angebot investieren zu können, fließt ein nicht unerheblicher Teil der Zuwendungen in die Grundlagenfinanzierung der Veranstaltung.

 

Mit einer festinstallierten Stromversorgung kann das geheilt und die Vielfalt an Angeboten gesteigert werden.


 

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Anlagen

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