Beschlussvorlage - 23/SVV/0435

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. In Umsetzung des Beschlusses 22/SVV/1264 erfolgt der kostenfreie Eintritt in den Volkspark Potsdam zum 01.01.2024.

 

  1. In Abänderung des Beschlusses 22/SVV/1264 wird „ein um 200.000 Euro erhöhtes Pflegebudget“ nicht realisiert, da keine Möglichkeit der Deckung besteht.

 

  1. Zum Ausgleich des Verlustes von Einnahmen aus dem Parkeintritt und dem damit verbundenen Wegfall steuerlicher Vorteile (Vorsteuerabzug) wird der Pflegeaufwand des Volksparks entsprechend reduziert.

 

  1. r Veranstaltungen auf dem Gelände des Volksparks kann weiterhin ein Eintritt erhoben werden.

 


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv x negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Ein Verzicht auf den Eintritt in den Volkspark Potsdam reduziert die finanziellen Mittel, die für Pflege- und Erneuerungsmaßnahmen der Park- und Freizeitanlage zur Verfügung stehen. Dies kann zu einem Pflegedefizit führen, das negative Auswirkungen auf die Resilienz der Gartenanlage ggü. dem Klimawandel haben kann.

 

 

Begründung:

 

Am 1. März 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung mit den Beschlüssen 22/SVV/1264 und 22/SVV/0704 unterschiedliche Entscheidungen zur Erhebung eines Eintrittsgeldes in den Volkspark Potsdam getroffen.

 

Beschluss 22/SVV/1264 sieht vor, dass der Oberbürgermeister alle erforderlichen Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass der Volkspark zur neuen Saisonr alle kostenfrei zugänglich wird. Beschluss 22/SVV/0704 sieht dagegen vor, dass für den Zeitraum einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhalt und an der Pflege der Anlagen der SPSG der kostenlose Eintritt in den Volkspark Potsdam auf Studierende, Azubis und alle SGB-Leistungsbeziehende inkl. Wohngeld ausgeweitet werden soll. Beide Beschlüsse legen keinen festen Zeitpunkt fest, zu dem die Neuregelung in Kraft treten soll.

 

Der Volkspark Potsdam kennt keine „Saison“. Er steht ganzjährig Besucherinnen und Besuchern offen. Es wird vorgeschlagen, das Wirtschaftsjahr als zeitlichen Bezug zu wählen. Dies gibt der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH als Geschäftsbesorgerin der Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit, sich auf die geänderte Eintrittsregelung einzustellen, sowohl technisch vor Ort wie im Marketing.

 

Ein Verzicht auf den Parkeintritt hat weitreichende finanzielle Auswirkungen, da neben einem Verlust der Einnahmen aus Eintrittsgeldern von ca. 150.000 180.000 Euro pro Jahr steuerliche Vorteile aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) nicht mehr geltend gemacht werden können, da die ggf. verbleibende und verhältnismäßig geringfügige Überlassung der Flächen gegen Entgelt (z.B. bei Veranstaltungen) nicht geeignet sein dürfte, die weitere Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Unternehmensvermögen der Landeshauptstadt zu rechtfertigen. So konnte im Jahr 2021 ein steuerlicher Vorteil von ca. 430.000 Euro und im Jahr 2022 von 420.000 Euro geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Vorsteuern aus Baukosten der letzten Jahre ggf. anteilig zurückzuzahlen sind.     

 

Daraus folgt, dass die durch die Stadtverordnetenversammlung in Beschluss 22/SVV/1264 vorgesehene Erhöhung des Pflegebudgets um 200.000 Euro bei weitem nicht ausreicht, um den bisherigen Pflegestandard und das Veranstaltungsprogramm des Volksparks zu erhalten. Diese zusätzlichen Mittel wären auch im Budget des betreffenden Fachbereichs nicht vorhanden.

 

Zuschüsse für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen des Volksparks aus dem städtischen Haushalt sind im Entwurf des Haushaltsplans 2023/24 wie folgt vorgesehen:

 

Jahr

Zuschuss aus

Produkt 55100

2023

2.185.100

2024

2.475.500

2025

2.412.000

2026

2.680.100

2027

2.848.000

 

Durch Wegfall der Eintrittsgelder stehen dem Volkspark ab 2024 nur noch die Zuschüsse aus dem Produkt 55100 zur Verfügung. Dies führt zwangsläufig zu einer Anpassung des Wirtschaftsplans des Volksparks, um die Ausgaben zu reduzieren.

 

Die geringeren Einnahmen und höheren Kosten erzwingen eine Reduzierung des Pflegestandards von der Pflegestufe 3 auf Pflegestufe 2. Damit verbunden ist der Wegfall von pflegeintensiven blühenden Staudenkulturen und in Teilen blühenden mehrjährigen Kulturen sowie sonstiger pflegeintensiver Maßnahmen unterschiedlichster Art. Auch die Pflege von Wiesen- und Rasenflächen müsste um insgesamt 50% reduziert werden, was zu einem höheren Ausfallrisiko (z.B. Fußballplätze) führt. Ähnliche Risiken bestehen bei der Pflege der wassergebundenen Wegedecken. Hier müsste die Flächenpflege eingeschränkt werden, was zu einer Verkrautung der breiten Wegeflächen führt. Im Ergebnis wird das Erscheinungsbild nicht mehr der durch die BUGA-Planung erzielten Qualität gerecht und wesentlich an Erholungs- und Aufenthaltsqualität verlieren. Instandsetzungsmaßnahmen müssen weiterhin zurückgestellt werden, was mittelfristig zum Abbau oder zur Sperrung nicht verkehrssicherer Anlagen führen kann. Der Wegfall des Eintrittsgeldes wird darüber hinaus zu einer höheren Nutzungsintensität führen, z.B. durch private Feiern, die bereits in der Vergangenheit zu Konflikten geführt haben. Dies ist umso bedeutender, als auch die Kontrolltätigkeiten, die Reinigungstätigkeiten und der Service eingeschränkt werden müsste. Der Betrieb der sanitären Anlagen im Winter wäre kaum aufrechtzuerhalten.

 

Um Pflegestandard und Veranstaltungsprogramm zu erhalten, müsste eine Erhöhung des Budgets des Produktes BgA Volkspark aus Haushaltsmitteln erfolgen. Der Wegfall der Eintrittsgelder und des steuerlichen Vorteils bedeuten einen um mind. 400.000 Euro höheren Zuschussbedarf. Erst im Jahr 2027, nach Umsetzung der neuen Betreiberstruktur im Rahmen des Konzeptes „Biosphäre 2.0 unter Einbeziehung des Volksparks“, wäre mit einer Entlastung der Kosten zu rechnen.

 

Daraus würde sich folgende Anpassung des Zuschusses mindesten ergeben:

Jahr

Zuschuss aus

Produkt 55100 alt (Planung 2023/24)

Bedarf Zuschusserhöhung

Zuschuss aus

Produkt 55100 neu

(mit Zuschusserhöhung)

2023

2.185.100

+ 200.000

2.287.700

2024

2.475.500

+ 400.000

2.580.500

2025

2.412.000

+ 400.000

2.658.500

2026

2.680.100

+ 400.000

2.870.000

2027

2.848.000

+ 200.000

3.003.000

 

Dieser Bedarf ist im Budget derzeit nicht darstellbar. Für ihn müsste eine geeignete Deckung benannt werden. In der bestehenden Planung wird dafür derzeit keine Möglichkeit gesehen. Aus fachlicher Sicht ist daher ein Wegfall des Eintritts mit den daraus oben beschriebenen Konsequenzen nicht zu empfehlen.

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch den Wegfall der Eintrittsgelder entstehen Einnahmeausfälle von ca. 150.000 180.000 Euro jährlich. Durch den Verzicht auf den Eintritt können steuerliche Vorteile vor allem der bisherige Vorsteuerabzug aus Vorleistungen nicht mehr geltend gemacht werden. Dies führt zu höheren Kosten von ca. 420.000 Euro jährlich.

 

Ein Ausgleich dieser Einnahmeausfälle die damit verbundenen Steuervorteile und die heren Kosten zur Wahrung des Pflege- und Unterhaltungsstandards sowie zur Aufrechterhaltung des Veranstaltungsprogramms sind in der Haushaltsplanung 2023/2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung derzeit nicht eingeplant.

 

Die Einnahmeausfälle und Kostensteigerungen führen zu einer Anpassung des Wirtschaftsplans des Volksparks und zu einer Absenkung des Pflegestandards gemäß Begründung.
 

 

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Anlagen

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