Antrag - 23/SVV/0398
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilhabe betroffener Gemarkungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2023
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08.05.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Grube
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Vorberatung
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20.06.2023
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29.08.2023
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10.10.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Vorberatung
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20.06.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Uetz-Paaren
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Vorberatung
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22.05.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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24.05.2023
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21.06.2023
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20.09.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Vorberatung
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24.05.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Neu Fahrland
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Vorberatung
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24.05.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Eiche
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Vorberatung
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25.05.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Vorberatung
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25.05.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Satzkorn
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Vorberatung
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25.05.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Marquardt
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Vorberatung
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30.05.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2023
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Potsdam nicht nur die Kommune Potsdam insgesamt profitiert (z.B. durch Kommunalabgabe nach § 6 EEG oder Windkraft-Euro), sondern ein Anteil von 1/3 der zusätzlichen Einnahmen den betroffenen Gemarkungen für öffentliche Anliegen zugute kommt.
Bei Windenergieanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemarkungen betroffen, erfolgt die Aufteilung des Betrags auf die Gemarkungen anhand ihrer Anteile an der Gesamtfläche des Umkreises.
Bei Freiflächenanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, auf deren Gebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.
Es ist zu klären, wie die Beteiligung rechtlich und im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsteilen geregelt werden kann.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 Bericht zu erstatten.
Erläuterung
Begründung:
Da die Regelungen im EEG 2023 zur Ertragsbeteiligung von Kommunen weiterhin freiwillig sind (auch wenn sie sich als „Branchenstandard“ etabliert haben), ist eine weitergehende verpflichtende Regelung auf Landesebene dringend notwendig. Das EEG 2023 ermöglicht in § 22b Abs. 6 ausdrücklich weitergehende landesrechtliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung und zur Steigerung der Akzeptanz für den Bau von neuen Anlagen.
Nach dem §6 des EGG können Gemeinden mit insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb profitieren. Bei Windkraftanlagen erhalten Gemeinden im Umkreis von 3 km zusätzlich pro Jahr 10.000 Euro pro Windrad nach dem Windenergieanlagenabgabengesetz des Landes Brandenburg.
Für Potsdam ist abzusehen, dass Windkraftanlagen und Freiflächenanlagen besonders in Ortslagen am Stadtrand entstehen, so dass eher die äußeren Ortsteile und weniger das Kerngebiet der Stadt oder sogar das gesamte Gemeindegebiet vom Betrieb der Anlagen tatsächlich betroffen sein werden. Daher sollte die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Potsdam zur Erhöhung der Akzeptanz dieser Anlagen nicht nur allgemein der Gemeinde, sondern auch gezielt und zumindest anteilig der betroffenen Gemarkung zugute kommen.
Das Ziel des Antrages besteht darin, der/den betroffenen Gemakung/en 1/3 der von den vom Betreiber der Anlagen gezahlten 0,2 Cent pro Kilowattstunde 1/3 für öffentliche Anliegen zugute kommen zu lassen. Dabei ist sicher zu stellen, dass diese zusätzlichen Mittel nicht durch die Kürzung an anderer Stelle kompensiert werden, sondern der Gemarkung tatsächlich als erfahrbare Verbesserung zur Verfügung steht.
Um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende zu erhöhen, ist ein wesentliches Instrument, sie finanziell am Betrieb installierter Anlagen zu beteiligen. Dies betrifft insbesondere der Betrieb von Windkraftanlagen, aber auch Freiflächenanlagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,6 kB
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