Beschlussvorlage - 23/SVV/0343

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee entschieden (gemäß Anlagen 3, 4A und 4B).
  2. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" wird zugestimmt (siehe Anlage 7).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).
  4. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) entschieden (gemäß Anlagen 8, 9A und 9B).
  5. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) sowie die Änderung des Landschaftsplans werden beschlossen, die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung (19/17) wird gebilligt (siehe Anlagen 10 und 11).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Projekt/Maßnahme setzt im Rahmen des erforderlichen Abwägungsprozesses städtisches Klimakonzept mit entsprechenden Festsetzungen und Regelungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung um.

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee sowie zur Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) zu entscheiden, dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 160 zuzustimmen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen und die Flächennutzungsplan-Änderung zu beschließen. Die finanziellen Auswirkungen sowie diehere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden (Grunderwerb aufgrund des planungsbedingten Übernahmeanspruchs). Die Höhe der (verbleibenden) Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

Kostenposition                   geschätzter Aufwand in €              Finanzierung aus Produkt / Konto
Grunderwerb (Übernahmeanspruch) ca. 35.608,20 EUR 5410001/7821000

Vorgenannter Aufwand (Grunderwerbskosten aufgrund des planungsbedingten Übernahmeanspruchs) fällt voraussichtlich im Jahr 2023 an. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Folgekosten

gliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet. Die Unterhaltungskosten für die öffentlichen Verkehrsflächen sind bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt (Produkt / Konto 5410003/5221200). Dies gilt auch für die Prof.-Dr.-Helmert-Straße, die sich momentan noch im privaten Eigentum befindet. Diese Grundstücksproblematik soll im Zuge bzw. auch auf Grundlage des Bebauungsplanes bereinigt werden. Da diese Straße bereits seit ca. 20 Jahren öffentlich gewidmet ist, liegt die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Potsdam. Die Unterhaltungskosten sind bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt (Produkt / Konto 5410003/5221200).

Die “Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz "Potsdamer Baulandmodell") findet für die vorliegende Planung keine Anwendung, da mit dem Bebauungsplan keine Wohnbaurechte begründet werden.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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