Beschlussvorlage - 23/SVV/0344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 „Pappelallee/Reiherweg“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
  2. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

X positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Projekt/Maßnahme setzt im Rahmen des erforderlichen Abwägungsprozesses städtisches Klimakonzept mit entsprechenden Festsetzungen und Regelungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung um.

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg“ zu entscheiden sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die here Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für den Grundstückserwerb und den Schulbau sind keine finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage und erfolgen in dem Bebauungsplan nachgelagerten Schritten.

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Anlagen

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