Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Kurz-Konzept zu den geplanten gesundheitlichen Hitzeschutzmaßnahmen für die Einwohner:innen und Besucher:innen der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Der Medizinische Bevölkerungsschutz hat ein Kurz-Konzept zu den geplanten gesundheitlichen Hitzeschutzmaßnahmen erarbeitet, in dem 11 Maßnahmensteckbriefe bereits einen Ausblick auf die Planung geben. Die 11 geplanten gesundheitlichen Hitzeschutzmaßnahmen decken hauptsächlich den Bereich der Risikokommunikation bei der Bevölkerung bzw. vulnerablen Gruppen durch Sensibilisierungs- und Informationskampagnen ab.

 

Auch in der LHP nehmen Sommertage (Tage mit Tmax ≥ 25 °C), „Heiße Tage“ (Tage mit Tmax ≥ 30 °C) und mehrtägige Hitzeperioden während der Sommermonate zu. Diese Hitzeereignisse bergen Risiken für Gesundheit und Wohlbefinden für die Einwohner:innen und die Besucher:innen der LHP und können im Extremfall zu Hitzetoten führen. Aus diesem Grund sollten passgenaue verhaltens- und verhältnispräventive Hitzeschutzmaßnahmen für die Einwohner:innen und Besucher:innen in der LHP entwickelt werden.

 

Da es sich bei der Hitzeaktionsplanung um eine Querschnittsaufgabe handelt, die thematisch weit über den Gesundheitssektor hinausgeht, ist die Beteiligung einer Vielzahl kommunaler Akteur:innen obligatorisch, um mittel- und langfristige Hitzeschutzmnahmen in der LHP zu realisieren. Eine übergeordnete koordinierende Organisationseinheit/ Fachstelle für dieses Thema ist für eine strategische und erfolgreiche Umsetzung zwingend erforderlich.

 

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

r die Umsetzung von kurzfristigen gesundheitlichen Hitzeschutzmaßnahmen, die noch in der kommenden Hitzeperiode ihre Wirkung entfalten sollen, fallen insgesamt r dieses Jahr geschätzte Gesamtkosten i.H.v. 52.455,00 EUR an. r das Folgejahr betragen die geschätzten Gesamtkosten ebenfalls 52.455,00 EUR.

 

Die gesundheitlichen Hitzeschutzmaßnahmen werden entsprechend evaluiert, sodass derzeit nur eine Aussicht der geplanten Kosten für das laufende und das folgende Jahr erfolgt.

 

Der Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst (FB 33) wird eine (teilweise) Refinanzierung über potentielle Förderprogramme des Landes, Bundes etc. für den Umsetzungszeitraum 2023/ 2024 prüfen und entsprechende Anträge fristgerecht stellen.

 

Folgende konkrete Anträge wurden bereits gestellt:

-          Beim MSGIV wurde ein Antrag zur rderung aus dem Landeshaushalt 2023 zum Thema Hitzeschutz im Rahmen eines „Pilotprojektes“ am 30.03.2023 eingereicht. Mit Zuwendungsbescheid vom 18.04.2023 wurden dem FB 33 Fördermittel i.H.v. 14.755,13 EUR bewilligt. Bei positiver Evaluation und Weiterentwicklung wird eine weitere Bewilligung für 2024 durch das MSGIV in Aussicht gestellt.

-          Im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Brandenburg wurde am 28.03.2023 ein Interessenbekundungsbogen über eine Fördersumme i.H.v. 50.000,00 EURr eine Laufzeit vom 01.05.2023 bis 30.04.2025 eingereicht. Das Projekt wurde am 20.04.2023 von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden auf Landesebene für die zweite Verfahrensstufe zugelassen. Der Antrag befindet sich in der Abstimmungsphase.

 

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Anlagen

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