Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0405
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung durch die EWP GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Herr Lohrenz, Tel. 2710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.06.2003
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23.06.2003
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10.12.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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24.06.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.08.2003
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18.09.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß Mitteilungsvorlage 03/SVV/0108 wurde eine öffentliche
Ausschreibung nach Vorschaltung eines Markterkundungsverfahrens für notwendig
befunden.
Die Durchführung dieses Verfahrens ist durch den Fachbereich
Grün- und Verkehrsflächen in Abstimmung mit dem Bereich Beteiligungssteuerung
in nachfolgenden Schritten eingeleitet:
1. Durchführung eines Städtevergleichs, mit der
Zielstellung, Leistungen und Aufwendungen des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung mit dem anderer Betriebe aus
20 ähnlichen Städten vergleichbar zu machen. Es wurden 8 Städte der „Neuen
Länder“ und 12 Städte der „Alten Länder“ gebeten, bis zum 13. 06. 2003 einen
diesbezüglichen Fragenkatalog zu beantworten. Eine Auswertung des
Umfragematerials kann bis 30. 06. 2003 erfolgen.
2. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Städteumfrage,
Formulierung der Grundaussagen für das Markerkundungsverfahren und Durchführung
desselben mit der Zielstellung bis 30. 09. 2003.
3. Bei
positivem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens Durchführung des Verfahrens in
öffentlicher Ausschreibung. Eine Wertung und Beschlussfassung durch die
Stadtverordneten-versammlung ist im I. Quartal 2004 denkbar.
Parallel zu
den Schritten 1 – 3 ist über die Neuordnung der Leistungen zu entscheiden, die
durch den Eigenbetrieb in Bezug auf die Wartung der Lichtsignalanlagen und der
Parkschein- automaten neben den Wartungsleistungen Straßenbeleuchtung erbracht
werden.