Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss r Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion nimmt zur Kenntnis:

 

Zum o. g. Beschluss kann folgender Sachstand mitgeteilt werden: 

 

In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es für Seniorinnen und Senioren verschiedene Angebote, die einer Verringerung der Ungleichverteilung der Nutzung digitaler Angebote entgegenwirken. Die Übersicht ist in der Anlage beigefügt.

So trägt beispielsweise das Projekt „Digitaler Engel“ zur Digitalisierung für alle bei. Der „Digitale Engel“ unterstützt alltagsnah, persönlich und vor Ort ältere Menschen bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen. Durch die Vernetzung lokaler Akteure vor Ort ermöglichen Projektmitarbeiter*innen die Verbreitung bestehender Angebote für ältere Menschen.

 

Bereitstellung von Internetzugängen in allen Wohnformen von Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderung

Es gibt keine Übersicht von Einrichtung in der Landeshauptstadt Potsdam, die über einen Internetzugang verfügen.

Nach der Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Strukturqualitätsverordnung SQV) sind im unmittelbaren Wohnumfeld die technischen Voraussetzungen vorzuhalten, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner Rundfunk, Fernsehen, Internet und Telefon durch vorhandene oder eigene Geräte individuell nutzen können.

r ambulante Einrichtungen, besondere Wohnformen, Werkstätten, Tagesstätten der Eingliederungshilfe werden in den Vergütungsvereinbarungen auf Antrag und entsprechendem Nachweis eine Digitalisierungspauschale bzw. Verwaltungskostenpauschale gewährt. Diese soll den zunehmenden Digitalisierungsprozess bei den Leistungserbringern unterstützen.

Im Rahmen des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) fördert die Pflegeversicherung von 2019 bis 2023 die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung in den Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung. Die Einrichtungsbetreiber*innen müssen hierfür einen Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung an die zuständige Pflegekasse richten.

 

Kostenfreier Internetzugang im öffentlichen Raum

Durch die Arbeitsgruppe 9012 (Smart City) wurde die Smart City Strategie partizipativ, u.a.  durch Beteiligungsformate erstellt. Diese enthält die Maßnahmen, die im Rahmen des Fördermittelprojekts bis 2026 umgesetzt werden.

Aktuell wird in Absprache mit dem Fördermittelgeber geprüft, inwieweit ein öffentliches und frei nutzbares mobiles Internet förderfähig ist.

Angestrebt wird ein SVV-Beschluss der Smart City Strategie zum November 2023.

 

Finanzielle und materielle Förderung technischer Ausstattung (Soft- und Hardware, Zugang) für einkommensschwache Menschen

Empfänger*innen von Bürgergeld steht gemäß dem Bürgergeld-Regelsatz in Höhe von 502,00 € für Post und Telekommunikation 44,88 € monatlich zur Verfügung. In diesem Betrag sind die Kosten für eine Internetverbindung mit abgedeckt. Die Anschaffung von Technik ist in dem Betrag jedoch nicht mit einkalkuliert. Empfänger*innnen müssen Geld ansparen, um sich Soft- und Hardware zu erwerben.

Nach aktueller Rechtslage gibt es für einkommensschwache Menschen bislang keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme zur Anschaffung von Technik.

 

Technischer Support und Qualifikationsangebote

Wie aus der Anlage zu entnehmen ist, gibt es für Menschen in der Landeshauptstadt Potsdam bereits verschiedene Angebote zur Digitalisierung. Die Angebote geben Senior*innen Hilfestellung u. a. bei der Einführung im Umgang mit digitalen Medien.

Im Rahmen der Initiative der Brandenburger Landesregierung zum Pakt zur Pflege konnte über die Förderrichtlinie Pflege vor Ort das Projekt „Digital Lotsen“ im Jahr 2022 mit 29.774,86 € in der Landeshauptstadt Potsdam gefördert werden. Im Jahr 2023 wurde ein Förderantrag in Höhe 25.406,38 € gestellt. Eine Förderentscheidung (Bescheid) seitens des Landes steht noch aus.

Zielsetzung ist die niedrigschwellige Beratung, Begleitung und Unterstützung der (N)Onliner, das Aufzeigen des konkreten Nutzens, den die digitalen Anwendungen für die Seniorinnen und Senioren aufweisen können. Mit ehrenamtlicher Unterstützung sollen Angebote bereitgestellt werden, die zu den besonderen Herausforderungen und Bedürfnissen im Alter passen und die den Älteren auch Mut machen, die digitalen Herausforderungen anzunehmen. Sie sollen die Nutzer:innen aber auch in die Lage versetzen, diese kritisch zu hinterfragen und einen sicheren Umgang fördern.

Zielgruppe der Digital-Lotsen sind Seniorinnen und Senioren mit und ohne Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit, aber auch in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen. Angesprochen werden auch die sie unterstützenden An- und Zugehörigen.

 

Kostenloses W-LAN im ÖPNV

Nach einer schriftlichen Anfrage vom 28.02.2023 bei den Verkehrsbetrieben in Potsdam (VIP) wird Fahrgästen im ÖPNV kein W-LAN zur Verfügung gestellt.

Nach Auffassung der VIP würde der technische und kostenmäßige Aufwand nicht im angemessen Verhältnis zur Nutzung stehen.  Die meisten Handy-Nutzer sind mit Flatrate unterwegs. Zudem rechtfertigt aus Sicht der VIP die durchschnittliche Fahrtzeit (8-10 Minuten) je Fahrgast und damit die jeweils verwertbare Nutzungsdauer des W-LANs den Einbau nicht.

Aufgrund eines restriktiven Nutzungskonzepts in den Fahrzeugen zur Einhaltung der Datenschutzverordnung und der Einhaltung des Jugendschutzes zur Rechtssicherheit der ViP, der durchgängigen Unterbindung von Datenstreaming sowie der geringen Ladegeschwindigkeit bei zeitgleicher Nutzung einer Vielzahl von Fahrgästen ist aus Sicht der ViP kein signifikanter Nutzen für die Fahrgäste erkennbar.

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Anlagen

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