Antrag - 23/SVV/0663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet und neu besetzt.

 

 

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Erläuterung


Begründung:

 

Im Rahmen der turnusgemäßen Rotation in der Fraktion DIE aNDERE scheiden die von unserer Fraktion entsandten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Haupt­ausschusses aus diesem Gremium mit Wirkung zum 30./31.08.2023 aus.

 

Eine einfache Neubesetzung durch die Fraktionen ist im Falle des Hauptausschusses nicht möglich. Daher ist der Beschluss über die Neubildung formal erforderlich.

 

 

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