Antrag - 03/SVV/0618

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Stadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark setzen einen gemeinsamen Anti-Korruptionsbeauftragten ein.

 

Der Anti-Korruptionsbeauftragte soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

 

-      Anlaufstelle für Verdachtsfälle von Korruption in den Verwaltungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam sowie deren Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

 

-      eigenständige Prüfung von Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltungen und Mitteilung der Prüfergebnisse an den Landrat bzw. Oberbürgermeister, den Kreistag bzw. die Stadtverordnetenversammlung und die jeweiligen Rechnungsprüfungsämter

 

-           Beratung und Schulung von Verwaltungspersonal zur Korruptionsprävention

 

Der Anti-Korruptionsbeauftragte erhält innerhalb der Verwaltung ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht, dass - soweit möglich – auch auf die jeweiligen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ausgeweitet werden soll.

 

Die Ernennung und Abberufung bedarf der Zustimmung der StVV Potsdam und des Kreistages Potsdam-Mittelmark.

 

Die Kosten des Anti-Korruptionsbeauftragten teilen sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Potsdam hälftig. Die Stelle ist aus den beschlossenen Stellenplänen zu erwirtschaften.

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Erläuterung

Begründung:

 

Zur Bekämpfung und Vorbeugung von Korruption soll eine besondere Vertrauensperson eingesetzt werden. Da Korruption nicht vor Verwaltungsgrenzen halt macht, wird vorgeschlagen, den Zuständigkeitsbereich auf den gesamten Wirtschaftsraum Potsdam und Potsdam-Mittelmark auszuweiten. Gerade die Detailkenntnisse und Überschneidungen von Wirtschaftsbeziehungen in beiden Gebietskörperschaften machen eine effiziente Arbeit in diesem Bereich möglich.

 

Der Antikorruptionsbeauftragte soll Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltungen uneingeschränkt nachgehen und entsprechende Prüfungen vornehmen können. Er soll Ansprechpartner für die Bürger sein, dem sie ihre Kenntnisse zu Korruptionsfälle anvertrauen können. Darüber hinaus soll er auch präventiv durch Schulungen des Verwaltungspersonals tätig werden.

 

Da der Landkreis Potsdam-Mittelmark als auch die Stadt Potsdam sich bei der Erledigung ihrer Aufgaben vieler kommunaler Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bedienen, in denen wiederum umfangreiche Auftragsvergaben erfolgen, soll der Zuständigkeitsbereich des Antikorruptionsbeauftragen auf diese Unternehmen ausgeweitet werden. Der Landrat und der Oberbürgermeister sind gehalten, durch entsprechende Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen dem Antikorruptionsbeauftragten die notwenigen Zugriffsrechte auf Unterlagen in den jeweiligen Unternehmen zu sichern.

 

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