Antrag - 03/SVV/0618
Grunddaten
- Betreff:
-
Anti-Korruptionsbeauftragter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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20.10.2003
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt
Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark setzen einen gemeinsamen
Anti-Korruptionsbeauftragten ein.
Der
Anti-Korruptionsbeauftragte soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Anlaufstelle für Verdachtsfälle von Korruption in den Verwaltungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam sowie deren Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
- eigenständige Prüfung von Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltungen und Mitteilung der Prüfergebnisse an den Landrat bzw. Oberbürgermeister, den Kreistag bzw. die Stadtverordnetenversammlung und die jeweiligen Rechnungsprüfungsämter
- Beratung
und Schulung von Verwaltungspersonal zur Korruptionsprävention
Der
Anti-Korruptionsbeauftragte erhält innerhalb der Verwaltung ein uneingeschränktes
Akteneinsichtsrecht, dass - soweit möglich – auch auf die jeweiligen
Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ausgeweitet werden soll.
Die
Ernennung und Abberufung bedarf der Zustimmung der StVV Potsdam und des
Kreistages Potsdam-Mittelmark.
Die Kosten
des Anti-Korruptionsbeauftragten teilen sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark
und die Stadt Potsdam hälftig. Die Stelle ist aus den beschlossenen
Stellenplänen zu erwirtschaften.
Erläuterung
Begründung:
Zur
Bekämpfung und Vorbeugung von Korruption soll eine besondere Vertrauensperson
eingesetzt werden. Da Korruption nicht vor Verwaltungsgrenzen halt macht, wird
vorgeschlagen, den Zuständigkeitsbereich auf den gesamten Wirtschaftsraum
Potsdam und Potsdam-Mittelmark auszuweiten. Gerade die Detailkenntnisse und
Überschneidungen von Wirtschaftsbeziehungen in beiden Gebietskörperschaften
machen eine effiziente Arbeit in diesem Bereich möglich.
Der
Antikorruptionsbeauftragte soll Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltungen
uneingeschränkt nachgehen und entsprechende Prüfungen vornehmen können. Er soll
Ansprechpartner für die Bürger sein, dem sie ihre Kenntnisse zu
Korruptionsfälle anvertrauen können. Darüber hinaus soll er auch präventiv
durch Schulungen des Verwaltungspersonals tätig werden.
Da der
Landkreis Potsdam-Mittelmark als auch die Stadt Potsdam sich bei der Erledigung
ihrer Aufgaben vieler kommunaler Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
bedienen, in denen wiederum umfangreiche Auftragsvergaben erfolgen, soll der
Zuständigkeitsbereich des Antikorruptionsbeauftragen auf diese Unternehmen
ausgeweitet werden. Der Landrat und der Oberbürgermeister sind gehalten, durch
entsprechende Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen dem
Antikorruptionsbeauftragten die notwenigen Zugriffsrechte auf Unterlagen in den
jeweiligen Unternehmen zu sichern.