Anfrage - 03/SVV/0644

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Noch wenige Wochen vor der Gläubigerversammlung hatte der OBM in einem PNN-Interview zugesagt, im Falle eines Verzichtes auf städtische Forderungen gegenüber dem SVB 03 die Stadtverordneten einzubeziehen. Dazu ergibt sich die Frage an den OBM:

Warum haben Sie Ihre öffentlich abgegebene Zusage, auf finanzielle Forderungen gegenüber dem SVB 03 nur dann zu verzichten, wenn zuvor die Stadtverordneten einbezogen worden sind, nicht eingehalten?

 

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Erläuterung

 

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