Antrag - 03/SVV/0665
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingliederungsverträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.10.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt
Potsdam gewährt auch den Gemeinden Fahrland, Marquard und Uetz Paaren die
Umsetzung der bis zum 30.06.2003 mit der Stadt ausgehandelten und am 02.07.2003
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Eingliederungsverträge, wenn
diese Verträge von den Gemeindevertretungen angenommen beziehungsweise
unterzeichnet werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim
Innenministerium darauf hinzuwirken, dass diese Verträge gebilligt werden.
Erläuterung
Begründung:
Die Bewohner und Gemeindevertreter dieser 3 Gemeinden sind seit dem Beschluss zur gesetzlichen Eingemeindung nach Potsdam oft falsch beraten worden. So war unter anderem fälschlich behauptet worden, dass die Vertragsabschlüsse mit Potsdam die Chancen auf Erfolg der Klagen gegen die Eingemeindung vor dem Landesverfassungsgericht schmälern würden. Außerdem war vielen nicht bewusst, dass das Fehlen vorsorglicher Verträge – wie sie z.B. Satzkorn und Golm noch abgeschlossen haben – bedeutet, dass ab dem 01.01.2004 die Sätze der Realsteuern von Potsdam gelten.
Alt
freundlicher Akt des Willkommens sollte die Stadt Potsdam auch Fahrland,
Marquard und Uetz Paaren entgegenkommen, wenn es noch zur
Vertragsunterzeichnung kommt. Schließlich dürfte der Billigung der Verträge
nichts entgegenstehen, da jeweils beide Vertragspartner zustimmen und es also
keinen Kläger gibt.