Antrag - 03/SVV/0665

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Potsdam gewährt auch den Gemeinden Fahrland, Marquard und Uetz Paaren die Umsetzung der bis zum 30.06.2003 mit der Stadt ausgehandelten und am 02.07.2003 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Eingliederungsverträge, wenn diese Verträge von den Gemeindevertretungen angenommen beziehungsweise unterzeichnet werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Innenministerium darauf hinzuwirken, dass diese Verträge gebilligt werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Bewohner und Gemeindevertreter dieser 3 Gemeinden sind seit dem Beschluss zur gesetzlichen Eingemeindung nach Potsdam oft falsch beraten worden. So war unter anderem fälschlich behauptet worden, dass die Vertragsabschlüsse mit Potsdam die Chancen auf Erfolg der Klagen gegen die Eingemeindung vor dem Landesverfassungsgericht schmälern würden. Außerdem war vielen nicht bewusst, dass das Fehlen vorsorglicher Verträge – wie sie z.B. Satzkorn und Golm noch abgeschlossen haben – bedeutet, dass ab dem 01.01.2004 die Sätze der Realsteuern von Potsdam gelten.

Alt freundlicher Akt des Willkommens sollte die Stadt Potsdam auch Fahrland, Marquard und Uetz Paaren entgegenkommen, wenn es noch zur Vertragsunterzeichnung kommt. Schließlich dürfte der Billigung der Verträge nichts entgegenstehen, da jeweils beide Vertragspartner zustimmen und es also keinen Kläger gibt.

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