Beschlussvorlage - 03/SVV/0758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Bezug nehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission werden die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsstellen ganz bzw. teilweise (in der jeweils angegebenen Höhe) entsperrt.

 

2.    Der überplanmäßigen Ausgabe im Deckungsring 41000.73100 „Hilfe zum Lebensunterhalt“ in Höhe von 3.109.100 €  wird zugestimmt (s. Anlage 2).

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1:

 

Die Entsperrungskommission empfiehlt folgende Beschlussfassungen:

 

4. Sitzung am 13.10.03

 

zu Antrag Nr. 55            „Unterkunftskosten für Asylbewerber“

 

Für die Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen hat die Stadt Potsdam eine jährliche Aufnahmequote von 155 Personen zu erfüllen. Dafür stehen die Übergangswohnheime im Lerchensteig und in der Kirschallee zur Verfügung. Für die Bewirtschaftungskosten dieser Einrichtungen werden bis zum Jahresende noch 50.000 € benötigt. Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 133.243 € wird zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe „Hilfe zum Lebensunterhalt“  (41000.73100) der Differenzbetrag i.H.v. 83.243 €  benötigt.

Zum Antrag auf Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe „Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen“ siehe Anlage 2.

 

zu Antrag Nr. 56            „Erstattung an Gemeinden und Verbänden“ (Sozialhilfe)

 

Gem. § 107 BSHG ist der örtliche Träger der Sozialhilfe verpflichtet, wenn ein Hilfeempfänger seinen gewöhnlichen Wohnort wechselt, dem nunmehr zuständigen Sozialhilfeträger für den Zeitraum von 2 Jahren die erforderliche Hilfe zum Lebensunterhalt zu erstatten. In den vergangenen Jahren nahmen diese Fälle zu.

Die beantragte Summe i.H.v. 18.666,79 €  wird für weitere Fälle benötigt.

 

zu Antrag Nr. 57            „Geschäftsbedarf“ (Sozialverwaltung)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 9.900 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 58            „Zuschuss Haus der Begegnung“

 

Gem. Beschluss der StVV vom 6.11.2002 wurde der OBM beauftragt, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass trotz des Insolvenzverfahrens des bisherigen Trägers des Hauses der Begegnung die Einrichtung weiter benutzt werden kann. Die beantragte Summe i.H.v. 6.200 €  wird zur Bezahlung der anfallenden Betriebskosten benötigt.

 

zu Antrag Nr. 59        „Hilfe zur Pflege i.v.E. gem. 2. FRG“

 

Für die weitere Leistungsgewährung (Ausgaben in der stationären Pflege) ist es unbedingt erforderlich, die beantragte Summe i.H.v. 100.000 €  zur Verfügung zu stellen.

 

zu Antrag Nr. 60            „Eingliederungshilfe für Behinderte gem. 2. FRG“

 

Aus dieser HH-Stelle erfolgen alle Zahlungen für die Fallbearbeitung für den teil- und vollstationären Bereich der Eingliederungshilfe. Vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe werden die Ausgaben erstattet. Um die weitere Fallbearbeitung gewährleisten zu können, ist die Aufhebung der Mittelsperre i.Hv. 1.463.000 €  erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 61            „Mitgliedsbeiträge“ (Reformstab)

 

Infolge der Mitgliedschaft der Stadtverwaltung im Deutschen Städtetag, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Kommunale Gemeinschaftsstelle und Rat der Gemeinden Europas ist jährlich ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Um der Beitragspflicht nachzukommen, ist die Entsperrung von 9.361 € erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 62            „Gebäudebewirtschaftung“ (Volkshochschule/Villa Grenzenlos)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 6.985 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen benötigt (z. B. Energie, Wasser, Straßenreinigung).

 

zu Antrag Nr. 63            „Betriebs- und Verwaltungsausgaben“ (Volkshochschule/

                                                  Villa Grenzenlos)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 6.644 € wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen für Miete, Mitgliedsbeiträge u.ä. benötigt.

 

zu Antrag Nr. 64            „Beschäftigungsentgelte“ (Tagesinstitut Potsdam)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 693 €  wird für bereits gebundene Honorarverträge benötigt.

 

zu Antrag Nr. 65            „Geschäftsausgaben“ (Regionale Weiterbildung)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 495 €  wird für die Bezahlung von noch ausstehenden Rechnungen benötigt (z.B. Miete, Telefongebühren).

 

zu Antrag Nr. 66            „Betriebs- und Verwaltungsausgaben“ (Regionale Weiterbildung)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 495 €  wird für die Bezahlung von noch ausstehenden Rechnungen benötigt (z.B. Wartungsverträge).

 

zu Antrag Nr. 67            „Betriebskostenzuschuss ÖPNV“

 

Die gesetzliche Grundlage der Daseinsvorsorgepflicht der Landeshauptstadt Potsdam bezüglich des ÖPNV sind die GO, das ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg sowie das Personenbeförderungsgesetz, die eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen fordern. Mit dem 5. Juni 2002 beschlossenen Nahverkehrsplan der LHP 2002 - 2006 haben die Stadtverordneten die Qualitäts- und Quantitätsparameter sowie deren Finanzierung festgeschrieben. Die Aufhebung der Mittelsperre i.H.v. 746.625 €  wird für die Erfüllung dieser Aufgaben benötigt.

 

zu Antrag Nr. 68            „Unterhaltung Straßenbeleuchtungsanlagen“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 59.826 €  wird benötigt, um die vereinbarten Wartungsarbeiten bis Jahresende durchführen zu können.

 

zu Antrag Nr. 69            „Beschäftigungsentgelte“ (Volkshochschule/Villa Grenzenlos)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 18.750 €  wird für bereits gebundene Honorarverträge benötigt.

 

zu Antrag Nr. 70            „Unterhaltung von Straßenbäumen“ (Gemeindestraßen)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 9.528 € wird für die Gefahrenbeseitigung im öffentlichen Straßenraum benötigt, es gilt drohenden Schäden durch Ast- und Baumbruch zu begegnen.

 

zu Antrag Nr. 71            „Gewerbesteuerumlage“

 

Gemäß § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 04.04.2001 (BGBI I Nr. 15) führen die Gemeinden an das Land eine sogenannte Gewerbesteuerumlage ab. Von der derzeitigen Mittelsperre sollten zur Zahlung der Umlage für das 3. und 4. Quartal 442.050 € entsperrt werden. (gesetzliche Pflicht)

 

zu Antrag Nr. 72            „Bewirtschaftung Bornstedter Feld und Neuer Lustgarten“

(Parkanlagen)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 150.000 € wird benötigt, um die anstehenden und im Wirtschaftsplan kalkulierten Leistungen erbringen zu können.

 

 

 

 

 

zu Antrag Nr. 73            „Zinsausgaben aus Zinsswap“ (allgemeine Finanzausgaben)

 

Aus dem bestehenden Swapvertrag (Zinsaustauschgeschäft zu einem bestehenden Darlehensvertrag) zwischen der Stadt Potsdam und der WestLB fallen Zinszahlungen mit Fälligkeit 31.12.2003 an. Für diese Zahlung ist es erforderlich die Mittelsperre i.H.v. 15.420 € aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 74            „Zuschuss Stadt Forum Potsdam“ (Stadtentwicklung)

 

Das Stadt Forum Potsdam wurde 1998 mit Unterstützung des Landes und der Stadt gebildet. Die Veranstaltungen sind eine wichtige Ebene der Mitgestaltung. Für die Durchführung der 18. Sitzung wird die beantragte Summe i.H.v. 1.520 € benötigt.

 

zu Antrag Nr. 75            „Gebäudeunterhaltung“ (allgemeines Grundvermögen)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 5.500 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen benötigt (z. B. Elektriker, Schornsteinfeger für die Liegenschaft Schwanenallee).

 

zu Antrag Nr. 76            „Sportförderung gemäß Ortsrecht“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 12.375 € wird benötigt, um vorliegenden Anträgen auf Ausreichung von Sportfördermitteln laut gültiger Sportfördersatzung der LHP inkl. der Übungsleiterbezuschussung gerecht zu werden.

 

zu Antrag Nr. 77            „Unterhaltung Parkeinrichtungen“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 5.850 € wird für die Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten im gesamten Stadtgebiet benötigt (Wartung- und Reparaturarbeiten).

 

zu Antrag Nr. 78            „Bestattungkosten“ (Ordnungs- und Überwachungsdienst)

 

Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr nach § 20 Bbg Bestattungsgesetz und nach OBG hat die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige durch die Ordnungsbehörde zu erfolgen. Die beantragte Summe i.H.v. 3.300 € wird dafür dringend benötigt.

 

zu Antrag Nr. 79            „Sachkosten für SAM/Öko-Teams“ (Bereich Grünflächen)

 

Zur Sicherstellung des Eigenanteils für eine vom Arbeitsamt geförderte Maßnahme ist es erforderlich, die beantragte Summe i.H.v. 4.047 € zu entsperren.

 

zu Antrag Nr. 80            „DR Unterhaltung Löschwasserversorgung/Leitstelle“ (Berufsfeuer-

wehr)

 

Zur Sicherung der Unterhaltung der städtischen Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz wird die beantragte Summe i.H.v. 3.377 € benötigt.

 

zu Antrag Nr. 81            „Aus- und Fortbildung“ (Berufsfeuerwehr)

 

Zur Sicherstellung der gesetzlich geforderten Qualifizierung der Mitarbeiter in Feuerwehren/Rettungsdienst ist die Aufhebung der Mittelsperre i.H.v. 3.377 € erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 82            „Anschauungs- und Schulungsmaterial“ (Berufsfeuerwehr)

 

Zur Durchführung der Aus- und Fortbildung ist es erforderlich das entsprechende Schulungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Daher ist die Aufhebung der Mittelsperre i.H.v. 220 € notwendig.

 

zu Antrag Nr. 83            „Fahrzeugunterhaltung“ (Freiwillige Feuerwehr)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 1.969 €  wird zur Unterhaltung der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr benötigt.

 

zu Antrag Nr. 84            „Betriebsmittel für Fahrzeuge“ (Freiwillige Feuerwehr)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 682 €  wird zur Unterhaltung der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr benötigt.

 

zu Antrag Nr. 85            „Unterhaltung von Fahrzeugen“ (Berufseuerwehr)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 5.346 €  wird zur Unterhaltung der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr benötigt.

 

zu Antrag Nr. 86            „Betriebsmittel für Fahrzeuge“ (Berufsfeuerwehr)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 2.541 €  wird zur Unterhaltung der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr benötigt.

 

zu Antrag Nr. 87            „Sachaufwand/Richtlinie für die Tragfähigkeitseinstufung von Brücken“

                                               

Aus dieser HH-Stelle werden die gemäß DIN 1076 je nach Kontruktionsart in Zyklen durchgeführten Bauwerksprüfungen finanziert. Der gesamte Haushaltsansatz ist bereits für unabweisbare Ausgaben gebunden. Somit wird die beantragte Summe i.H.v. 6.900 € dringend benötigt.

 

zu Antrag Nr. 88            „Unterhaltung Verkehrsanlagen (inkl. Signalanlagen)“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 56.525 €  wird für unabweisbare Unterhaltungsarbeiten am 435 km langen Straßennetz der Stadt Potsdam benötigt.

 

zu Antrag Nr. 89            „Geschäftsausgaben Standesamt“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 1.925 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 90            „Geschäftsausgaben Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 2.750 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 91            „Geschäftsausgaben Bußgeldstelle“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 27.500 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 92            „Geschäftsausgaben Straßenverkehrsbehörde“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 8.800 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 93            „Geschäftsausgaben Ausländerbehörde“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 1.320 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 94            „Geschäftsausgaben Gewerbeamt“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 1.320 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 95            „Geschäftsausgaben Bürgerservice“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 5.280    wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt (z.B. Versendung von Lohnsteuerkarten).

 

zu Antrag Nr. 96            „Geschäftsausgaben Stadtarchiv“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 880 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 97            „Geschäftsausgaben Leitung FB Ordnung und Sicherheit“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 198 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt (z.B. Druck- und Kopierkosten, Büromaterial).

 

zu Antrag Nr. 98            „Geschäftsausgaben“ (OB-Bereich)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 1.387,50 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt (z.B. Druck- und Kopierkosten, Büromaterial).

 

zu Antrag Nr. 99            „Geschäftsausgaben“ (RPA)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 157,50 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt (z.B. Druck- und Kopierkosten, Büromaterial).

 

Zu Beschlusspunkt 2:

 

Wird in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nachgereicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

zu 1.

In Abhängigkeit der Empfehlungen der Entsperrungskommission.

 

zu 2.

wird nachgereicht

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Anlagen

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