Beschlussvorlage - 03/SVV/0758
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsperrung von Haushaltsstellen nach § 4 Ziffer 6 der Haushaltssatzung 2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- FB 11
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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20.10.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Bezug
nehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission werden die in der
Anlage 1 aufgeführten Haushaltsstellen ganz bzw. teilweise (in der jeweils
angegebenen Höhe) entsperrt.
2.
Der
überplanmäßigen Ausgabe im Deckungsring 41000.73100 „Hilfe zum Lebensunterhalt“
in Höhe von 3.109.100 € wird
zugestimmt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Zu
Beschlusspunkt 1:
Die
Entsperrungskommission empfiehlt folgende Beschlussfassungen:
4. Sitzung am 13.10.03
zu Antrag Nr. 55 „Unterkunftskosten
für Asylbewerber“
Für die Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen
Flüchtlingen hat die Stadt Potsdam eine jährliche Aufnahmequote von 155
Personen zu erfüllen. Dafür stehen die Übergangswohnheime im Lerchensteig und
in der Kirschallee zur Verfügung. Für die Bewirtschaftungskosten dieser
Einrichtungen werden bis zum Jahresende noch 50.000 € benötigt. Von der
derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 133.243 € wird zur Deckung einer
überplanmäßigen Ausgabe „Hilfe zum Lebensunterhalt“ (41000.73100) der Differenzbetrag i.H.v. 83.243 € benötigt.
Zum Antrag auf Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe
„Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen“ siehe Anlage 2.
zu Antrag Nr. 56 „Erstattung
an Gemeinden und Verbänden“ (Sozialhilfe)
Gem. § 107 BSHG ist der örtliche Träger der Sozialhilfe
verpflichtet, wenn ein Hilfeempfänger seinen gewöhnlichen Wohnort wechselt, dem
nunmehr zuständigen Sozialhilfeträger für den Zeitraum von 2 Jahren die
erforderliche Hilfe zum Lebensunterhalt zu erstatten. In den vergangenen Jahren
nahmen diese Fälle zu.
Die beantragte Summe i.H.v. 18.666,79 € wird für weitere Fälle benötigt.
zu Antrag Nr. 57 „Geschäftsbedarf“
(Sozialverwaltung)
Die beantragte Summe i.H.v. 9.900 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 58 „Zuschuss
Haus der Begegnung“
Gem. Beschluss der StVV vom 6.11.2002 wurde der OBM
beauftragt, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass trotz des
Insolvenzverfahrens des bisherigen Trägers des Hauses der Begegnung die
Einrichtung weiter benutzt werden kann. Die beantragte Summe i.H.v. 6.200
€ wird zur Bezahlung der
anfallenden Betriebskosten benötigt.
zu Antrag Nr. 59 „Hilfe
zur Pflege i.v.E. gem. 2. FRG“
Für die weitere Leistungsgewährung (Ausgaben in der
stationären Pflege) ist es unbedingt erforderlich, die beantragte Summe i.H.v.
100.000 € zur Verfügung zu
stellen.
zu Antrag Nr. 60 „Eingliederungshilfe
für Behinderte gem. 2. FRG“
Aus dieser HH-Stelle erfolgen alle Zahlungen für die
Fallbearbeitung für den teil- und vollstationären Bereich der
Eingliederungshilfe. Vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe werden die
Ausgaben erstattet. Um die weitere Fallbearbeitung gewährleisten zu können, ist
die Aufhebung der Mittelsperre i.Hv. 1.463.000 € erforderlich.
zu Antrag Nr. 61 „Mitgliedsbeiträge“
(Reformstab)
Infolge der Mitgliedschaft der Stadtverwaltung im Deutschen
Städtetag, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Kommunale Gemeinschaftsstelle
und Rat der Gemeinden Europas ist jährlich ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Um
der Beitragspflicht nachzukommen, ist die Entsperrung von 9.361 € erforderlich.
zu Antrag Nr. 62 „Gebäudebewirtschaftung“
(Volkshochschule/Villa Grenzenlos)
Die beantragte Summe i.H.v. 6.985 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen benötigt (z. B. Energie, Wasser, Straßenreinigung).
zu Antrag Nr. 63 „Betriebs-
und Verwaltungsausgaben“ (Volkshochschule/
Villa Grenzenlos)
Die beantragte Summe i.H.v. 6.644 € wird für die Bezahlung
der noch ausstehenden Rechnungen für Miete, Mitgliedsbeiträge u.ä. benötigt.
zu Antrag Nr. 64 „Beschäftigungsentgelte“
(Tagesinstitut Potsdam)
Die beantragte Summe i.H.v. 693 € wird für bereits gebundene Honorarverträge benötigt.
zu Antrag Nr. 65 „Geschäftsausgaben“
(Regionale Weiterbildung)
Die beantragte Summe i.H.v. 495 € wird für die Bezahlung von noch ausstehenden Rechnungen
benötigt (z.B. Miete, Telefongebühren).
zu Antrag Nr. 66 „Betriebs-
und Verwaltungsausgaben“ (Regionale Weiterbildung)
Die beantragte Summe i.H.v. 495 € wird für die Bezahlung von noch ausstehenden Rechnungen
benötigt (z.B. Wartungsverträge).
zu Antrag Nr. 67 „Betriebskostenzuschuss
ÖPNV“
Die gesetzliche Grundlage der Daseinsvorsorgepflicht der
Landeshauptstadt Potsdam bezüglich des ÖPNV sind die GO, das ÖPNV-Gesetz des
Landes Brandenburg sowie das Personenbeförderungsgesetz, die eine ausreichende
Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen fordern. Mit dem 5. Juni 2002
beschlossenen Nahverkehrsplan der LHP 2002 - 2006 haben die Stadtverordneten die
Qualitäts- und Quantitätsparameter sowie deren Finanzierung festgeschrieben.
Die Aufhebung der Mittelsperre i.H.v. 746.625 € wird für die Erfüllung dieser Aufgaben benötigt.
zu Antrag Nr. 68 „Unterhaltung
Straßenbeleuchtungsanlagen“
Die beantragte Summe i.H.v. 59.826 € wird benötigt, um die vereinbarten
Wartungsarbeiten bis Jahresende durchführen zu können.
zu Antrag Nr. 69 „Beschäftigungsentgelte“
(Volkshochschule/Villa Grenzenlos)
Die beantragte Summe i.H.v. 18.750 € wird für bereits gebundene Honorarverträge
benötigt.
zu Antrag Nr. 70 „Unterhaltung
von Straßenbäumen“ (Gemeindestraßen)
Die beantragte Summe i.H.v. 9.528 € wird für die
Gefahrenbeseitigung im öffentlichen Straßenraum benötigt, es gilt drohenden
Schäden durch Ast- und Baumbruch zu begegnen.
zu Antrag Nr. 71 „Gewerbesteuerumlage“
Gemäß § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 04.04.2001
(BGBI I Nr. 15) führen die Gemeinden an das Land eine sogenannte
Gewerbesteuerumlage ab. Von der derzeitigen Mittelsperre sollten zur Zahlung
der Umlage für das 3. und 4. Quartal 442.050 € entsperrt werden. (gesetzliche
Pflicht)
zu Antrag Nr. 72 „Bewirtschaftung
Bornstedter Feld und Neuer Lustgarten“
(Parkanlagen)
Die beantragte Summe i.H.v. 150.000 € wird benötigt, um die
anstehenden und im Wirtschaftsplan kalkulierten Leistungen erbringen zu können.
zu Antrag Nr. 73 „Zinsausgaben
aus Zinsswap“ (allgemeine Finanzausgaben)
Aus dem bestehenden Swapvertrag
(Zinsaustauschgeschäft zu einem bestehenden Darlehensvertrag) zwischen der
Stadt Potsdam und der WestLB fallen Zinszahlungen mit Fälligkeit 31.12.2003 an.
Für diese Zahlung ist es erforderlich die Mittelsperre i.H.v. 15.420 €
aufzuheben.
zu Antrag Nr. 74 „Zuschuss
Stadt Forum Potsdam“ (Stadtentwicklung)
Das Stadt Forum Potsdam wurde 1998
mit Unterstützung des Landes und der Stadt gebildet. Die Veranstaltungen sind
eine wichtige Ebene der Mitgestaltung. Für die Durchführung der 18. Sitzung
wird die beantragte Summe i.H.v. 1.520 € benötigt.
zu Antrag Nr. 75 „Gebäudeunterhaltung“
(allgemeines Grundvermögen)
Die beantragte Summe i.H.v. 5.500
€ wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen benötigt (z. B. Elektriker, Schornsteinfeger für die
Liegenschaft Schwanenallee).
zu Antrag Nr. 76 „Sportförderung
gemäß Ortsrecht“
Die beantragte Summe i.H.v. 12.375 €
wird benötigt, um vorliegenden Anträgen auf Ausreichung von Sportfördermitteln
laut gültiger Sportfördersatzung der LHP inkl. der Übungsleiterbezuschussung
gerecht zu werden.
zu Antrag Nr. 77 „Unterhaltung
Parkeinrichtungen“
Die beantragte Summe i.H.v. 5.850 €
wird für die Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten im gesamten Stadtgebiet
benötigt (Wartung- und Reparaturarbeiten).
zu Antrag Nr. 78 „Bestattungkosten“
(Ordnungs- und Überwachungsdienst)
Im Rahmen der allgemeinen
Gefahrenabwehr nach § 20 Bbg Bestattungsgesetz und nach OBG hat die Bestattung
von Verstorbenen ohne Angehörige durch die Ordnungsbehörde zu erfolgen. Die
beantragte Summe i.H.v. 3.300 € wird dafür dringend benötigt.
zu Antrag Nr. 79 „Sachkosten
für SAM/Öko-Teams“ (Bereich Grünflächen)
Zur Sicherstellung des Eigenanteils
für eine vom Arbeitsamt geförderte Maßnahme ist es erforderlich, die beantragte
Summe i.H.v. 4.047 € zu entsperren.
zu Antrag Nr. 80 „DR
Unterhaltung Löschwasserversorgung/Leitstelle“ (Berufsfeuer-
wehr)
Zur Sicherung der Unterhaltung der
städtischen Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
wird die beantragte Summe i.H.v. 3.377 € benötigt.
zu Antrag Nr. 81 „Aus-
und Fortbildung“ (Berufsfeuerwehr)
Zur Sicherstellung der gesetzlich
geforderten Qualifizierung der Mitarbeiter in Feuerwehren/Rettungsdienst ist
die Aufhebung der Mittelsperre i.H.v. 3.377 € erforderlich.
zu Antrag Nr. 82 „Anschauungs-
und Schulungsmaterial“ (Berufsfeuerwehr)
Zur Durchführung der Aus- und
Fortbildung ist es erforderlich das entsprechende Schulungsmaterial zur
Verfügung zu stellen. Daher ist die Aufhebung der Mittelsperre i.H.v. 220 €
notwendig.
zu Antrag Nr. 83 „Fahrzeugunterhaltung“
(Freiwillige Feuerwehr)
Die beantragte Summe i.H.v. 1.969 € wird zur Unterhaltung der Fahrzeuge der
Freiwilligen Feuerwehr benötigt.
zu Antrag Nr. 84 „Betriebsmittel
für Fahrzeuge“ (Freiwillige Feuerwehr)
Die beantragte Summe i.H.v. 682 € wird zur Unterhaltung der Fahrzeuge der Freiwilligen
Feuerwehr benötigt.
zu Antrag Nr. 85 „Unterhaltung
von Fahrzeugen“ (Berufseuerwehr)
Die beantragte Summe i.H.v. 5.346 € wird zur Unterhaltung der Fahrzeuge der
Freiwilligen Feuerwehr benötigt.
zu Antrag Nr. 86 „Betriebsmittel
für Fahrzeuge“ (Berufsfeuerwehr)
Die beantragte Summe i.H.v. 2.541 € wird zur Unterhaltung der Fahrzeuge der
Freiwilligen Feuerwehr benötigt.
zu Antrag Nr. 87 „Sachaufwand/Richtlinie
für die Tragfähigkeitseinstufung von Brücken“
Aus dieser HH-Stelle werden die gemäß DIN 1076 je nach
Kontruktionsart in Zyklen durchgeführten Bauwerksprüfungen finanziert. Der
gesamte Haushaltsansatz ist bereits für unabweisbare Ausgaben gebunden. Somit
wird die beantragte Summe i.H.v. 6.900 € dringend benötigt.
zu Antrag Nr. 88 „Unterhaltung
Verkehrsanlagen (inkl. Signalanlagen)“
Die beantragte Summe i.H.v. 56.525 € wird für unabweisbare
Unterhaltungsarbeiten am 435 km langen Straßennetz der Stadt Potsdam benötigt.
zu Antrag Nr. 89 „Geschäftsausgaben
Standesamt“
Die beantragte Summe i.H.v. 1.925 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 90 „Geschäftsausgaben
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“
Die beantragte Summe i.H.v. 2.750 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 91 „Geschäftsausgaben
Bußgeldstelle“
Die beantragte Summe i.H.v. 27.500 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 92 „Geschäftsausgaben
Straßenverkehrsbehörde“
Die beantragte Summe i.H.v. 8.800 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 93 „Geschäftsausgaben
Ausländerbehörde“
Die beantragte Summe i.H.v. 1.320 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 94 „Geschäftsausgaben
Gewerbeamt“
Die beantragte Summe i.H.v. 1.320 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 95 „Geschäftsausgaben
Bürgerservice“
Die beantragte Summe i.H.v. 5.280 € wird für die
Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt (z.B.
Versendung von Lohnsteuerkarten).
zu Antrag Nr. 96 „Geschäftsausgaben
Stadtarchiv“
Die beantragte Summe i.H.v. 880 € wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis
zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 97 „Geschäftsausgaben
Leitung FB Ordnung und Sicherheit“
Die beantragte Summe i.H.v. 198 € wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis
zum Jahresende benötigt (z.B. Druck- und Kopierkosten, Büromaterial).
zu Antrag Nr. 98 „Geschäftsausgaben“
(OB-Bereich)
Die beantragte Summe i.H.v. 1.387,50 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt (z.B. Druck- und
Kopierkosten, Büromaterial).
zu Antrag Nr. 99 „Geschäftsausgaben“
(RPA)
Die beantragte Summe i.H.v. 157,50 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt (z.B. Druck- und
Kopierkosten, Büromaterial).
Zu Beschlusspunkt 2:
Wird in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
nachgereicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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