Beschlussvorlage - 03/SVV/0842
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Aufgabe - Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung - ab 01.01.2004 durch die Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.12.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Weiterführung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ ab dem 01.01.2004 vorerst befristet bis zum 30.06.2004
2. Weiterbeschäftigung des derzeit beschäftigten Personals
(1,0 Leiterin, 1,0 MA Kultur) bis zum 30.06.2004
3. Weiterführung der drei bestehenden ABM-Verträge bis
Ablauf dieser ABM sowie Neubeantragung dieser ABM (ohne finanziellen
Eigenanteil) beim Arbeitsamt.
4. Vorbereitung
der Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger nach Verkauf des Hauses
Erläuterung
Begründung:
Auf der
62. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003 wurde
beschlossen, dass die Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus
der Begegnung“ befristet ab 01. April 2003 bis zum 31.12.2003 durch die Stadt
übernommen wird. Des Weiteren wurde beschlossen, dass alle erforderlichen
Maßnahmen einzuleiten sind, dass diese Arbeit ab dem 01.01.2004 einem freien Träger übertragen werden.
Voraussetzung
für die Umsetzung dieses Beschlusses ist der Abschluss des laufenden
Insolvenzverfahrens und der Verkauf des Hauses an einem potentiellen Käufer,
mit dem die erforderlichen Vereinbarungen über die Weiterführung der Aufgabe
„Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ abgeschlossen
werden können. Dabei war vorgesehen, entsprechende Räumlichkeiten in diesem
Haus durch den neuen Träger anzumieten und das beschäftigte Personal zu
übernehmen. Für die Unterstützung dieser Arbeit sind Fördermittel im Haushalt
2004 veranschlagt bzw. angemeldet.
Im
Ergebnis der laufenden Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, der
Mittelbrandenburgischen Sparkasse als Hauptgläubigerin und einem möglichen
Käufer zeichnet sich ab, dass der Verkauf bis Ende des Jahres 2003
unwahrscheinlich wird. Damit können die im o.g. Beschluss getroffenen
Festlegungen nicht umgesetzt werden.
Zur
Absicherung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der
Begegnung“ ist es deshalb erforderlich, dass die Stadt diese Aufgabe ab dem
01.01.2004 weiterführt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Arbeit „Förderung der Integration Behinderter im
Haus der Begegnung“ wurden im Haushaltsjahr 2003 im Fachbereich 31 Fördermittel
in Höhe von 62.000,00 EUR (HHST 49800.71803) und im Fachbereich 24 Mittel in
Höhe von 50.000,00 EUR (HHST 34420.71804) eingestellt. Im Zuge einer
effektiveren Haushaltsführung hat der FB 24 seine Mittel in voller Höhe dem FB
31 übertragen, so dass insgesamt 112.000,00 EUR für die Bewirtschaftung des
Hauses der Begegnung zur Verfügung standen.
Nach jetzigem Kenntnisstand wäre auch für das volle Jahr
2004 die Summe von 112.000,00 EUR erforderlich, um die Aufgaben im Haus der
Begegnung im vollen Umfang ganzjährig absichern zu können. Der FB 24 hat in
Abstimmung mit dem FB 31 für 2004 keine Mittel mehr eingeplant, so dass die
gesamte Summe von 112.000,00 EUR in der HHST 49800.71803 des FB 31 veranschlagt
wurde.
Diese
Mittel sollen als Zuwendung an den Träger ausgereicht werden, der diese Arbeit
übertragen bekommt und weiterführt. Sollte ein Trägerwechsel bis zum 30.06.
2004 nicht zustande kommen, muss ein Teil dieser Mittel für die Bewirtschaftung
des Hauses sowie für die Personalkosten eingesetzt werden.