Beschlussvorlage - 03/SVV/0842

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Weiterführung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ ab dem 01.01.2004 vorerst befristet bis zum 30.06.2004

 

2. Weiterbeschäftigung des derzeit beschäftigten Personals (1,0 Leiterin, 1,0 MA Kultur) bis zum 30.06.2004     

 

3. Weiterführung der drei bestehenden ABM-Verträge bis Ablauf dieser ABM sowie Neubeantragung dieser ABM (ohne finanziellen Eigenanteil) beim Arbeitsamt.

 

4. Vorbereitung der Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger nach Verkauf des Hauses

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf der 62. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003 wurde beschlossen, dass die Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ befristet ab 01. April 2003 bis zum 31.12.2003 durch die Stadt übernommen wird. Des Weiteren wurde beschlossen, dass alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten sind, dass diese Arbeit ab dem 01.01.2004  einem freien Träger übertragen werden.

 

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Beschlusses ist der Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens und der Verkauf des Hauses an einem potentiellen Käufer, mit dem die erforderlichen Vereinbarungen über die Weiterführung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ abgeschlossen werden können. Dabei war vorgesehen, entsprechende Räumlichkeiten in diesem Haus durch den neuen Träger anzumieten und das beschäftigte Personal zu übernehmen. Für die Unterstützung dieser Arbeit sind Fördermittel im Haushalt 2004 veranschlagt bzw. angemeldet.

 

Im Ergebnis der laufenden Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, der Mittelbrandenburgischen Sparkasse als Hauptgläubigerin und einem möglichen Käufer zeichnet sich ab, dass der Verkauf bis Ende des Jahres 2003 unwahrscheinlich wird. Damit können die im o.g. Beschluss getroffenen Festlegungen nicht umgesetzt werden.

 

Zur Absicherung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ ist es deshalb erforderlich, dass die Stadt diese Aufgabe ab dem 01.01.2004 weiterführt.   

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Arbeit „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ wurden im Haushaltsjahr 2003 im Fachbereich 31 Fördermittel in Höhe von 62.000,00 EUR (HHST 49800.71803) und im Fachbereich 24 Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR (HHST 34420.71804) eingestellt. Im Zuge einer effektiveren Haushaltsführung hat der FB 24 seine Mittel in voller Höhe dem FB 31 übertragen, so dass insgesamt 112.000,00 EUR für die Bewirtschaftung des Hauses der Begegnung zur Verfügung standen.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand wäre auch für das volle Jahr 2004 die Summe von 112.000,00 EUR erforderlich, um die Aufgaben im Haus der Begegnung im vollen Umfang ganzjährig absichern zu können. Der FB 24 hat in Abstimmung mit dem FB 31 für 2004 keine Mittel mehr eingeplant, so dass die gesamte Summe von 112.000,00 EUR in der HHST 49800.71803 des FB 31 veranschlagt wurde.

 

Diese Mittel sollen als Zuwendung an den Träger ausgereicht werden, der diese Arbeit übertragen bekommt und weiterführt. Sollte ein Trägerwechsel bis zum 30.06. 2004 nicht zustande kommen, muss ein Teil dieser Mittel für die Bewirtschaftung des Hauses sowie für die Personalkosten eingesetzt werden.

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