Beschlussvorlage - 03/SVV/0792
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Frau Kluge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.12.2003
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21.01.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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15.01.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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15.01.2004
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Erläuterung
Begründung:
Mit der Gebietsreform ab 2004 erfolgt die Eingemeindung
weiterer Gemeinden in die Landeshauptstadt Potsdam. Die dazu geschlossenen
Verträge zwischen den Gemeinden und der Landeshauptstadt Potsdam sehen die
Einordnung der öffentlichen Straßen in die Straßenreinigungssatzung der
Landeshauptstadt Potsdam vor, soweit durch Verträge nichts anderes dazu
bestimmt wurde.
Darüber hinaus wurde die Aufgabenstellung der
Straßenreinigung neu gestaltet,
indem eine Prüfung der Zuordnung der Parkflächen in die Straßenreinigung 2003
erfolgte und die Reinigung der Parkflächen neu definiert wurde.
Bisher wurden als Parkflächen alle Parkflächen unabhängig
von ihrem Standort bzw. ihrer Beschaffenheit erfasst und der Reinigung
unterzogen.
Die Prüfung der Parkflächen im Jahr 2003 erfolgte, in dem
eine Beurteilung der Standorte und der Beschaffenheit dieser Flächen
vorgenommen wurde.
Nunmehr werden alle Parkflächen ohne bauliche Abgrenzung zur
Fahrbahn (nur farbliche Markierung auf einem Teil der Fahrbahn zwischen den
Borden) in die Fahrbahnreinigung integriert und als Parkflächen nicht mehr
gesondert ausgewiesen.
Parkflächen mit baulicher Abgrenzung (z.B. Parktaschen
entlang der Fahrbahn oder separat angelegte Parkplätze außerhalb der Fahrbahn) werden auch weiterhin
gesondert erfasst.
Damit ist der Umfang zu reinigender Parkflächen im Bereich
der Landeshauptstadt Potsdam von bisher rund 300.000 m² im Jahr 2003 auf 180.000 m² im Jahr 2004 verringert worden.
Eine weitere grundlegende Neugestaltung der
Straßenreinigungssatzung umfasst die Änderung des Maßstabes der
Straßenreinigungsgebühr, welcher von der bisherigen Frontlänge (Länge der
erschlossenen Grundstücksseite an der zu reinigenden Straße und der Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen) auf die Quadratwurzel der Grundstücksfläche, die
durch die zu reinigenden Straßen erschlossen sind und die Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen, umgestellt wird.
Damit werden die durch einen Zuschnitt der Grundstücke
bedingten Zufälligkeiten vermieden und für alle Gebührenschuldner gerechtere
Berechnungsgrundlagen angewandt.
Der Quadratwurzelmaßstab basiert auf den in den amtlichen
Liegenschaftsdaten bereits vorhandenen Grundstücksflächenangaben der zu
veranlagenden Grundstücke. Damit ist ein wesentlich geringerer Aufwand zur
Ermittlung und Bestimmung der Anwendung des Maßstabes erforderlich. Es können
dabei ebenfalls die bei der Anwendung des Frontlängenmaßstabes vorliegenden
Erkenntnisse zur Veranlagung, insbesondere für durch mehrere Straßen
erschlossene Grundstücke, genutzt und einbezogen werden.
Ein direkter Vergleich beider Berechnungsgrundlagen ist
jedoch nicht gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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89 kB
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3
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(wie Dokument)
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11 kB
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