Antrag - 03/SVV/0931

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, keine Privatadressen mehr an Adressbuchverlage zu verkaufen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat sich mehrfach gegen die Veröffentlichung von Privatadressen in Adressbüchern ausgesprochen.

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