Beschlussvorlage - 03/SVV/0773

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 106 Brandenburgisches Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die Schulbezirke durch Satzung zu bestimmen.

 

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan 2004-2009 wird der Beschluss der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt erforderlich.

 

Derzeit ist die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.12.2001 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam 14/2001 S. 12 ff) gültig.

 

Mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum 2004-2009 wird für jede Grundschule und für Primarstufen an Gesamtschulen ein Schulbezirk festgelegt. Dieser entspricht in seinen Schulbezirksgrenzen dem bisher gültigen Schulbezirk.

 

Infolge der Eingemeindung gemäß 3.GemGebRefGBbg vom 24. März 2003 sind die Schulbezirke der Gesamtschule Fahrland mit Primarstufe und der Grundschule Hanna von Pestalozza Groß Glienicke hinzugekommen.

 

Neu ist, dass alle Schulbezirke im Stadtgebiet untereinander deckungsgleich sind. Das heißt, dass für Eltern Wahlfreiheit im Rahmen freier Kapazität unter den Schulen besteht, für ihr Kind die gewünschte Schule auswählen zu können. Der Schulträger regelt die Aufnahmekapazität der Schulen durch Festlegung der Zügigkeit. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule.

 

Die Anlage zur Satzung entspricht Anlage 3 im Schulentwicklungsplan 2004-2009, Grundschulbezirke der Landeshauptstadt Potsdam ab Schuljahr 2004/2005.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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