Antrag - 03/SVV/0785

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum April 2004 den Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Potsdam fortzuschreiben und zur Beratung und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

1.      Die im erweiterten Potsdamer Stadtgebiet lebenden Bürgerinnen und Bürger sollen eine angemessene ÖPNV-Versorgung erhalten. Für den weniger dicht besiedelten Bereich der Landeshauptstadt sollen einheitliche Bedienungsstandards gelten.

2.      Die Investitionsplanung im Nahverkehrsbereich soll dem veränderten Finanzierungssystem angepasst werden. Ziel der städtischen Investitionen ist es vorrangig, dass das Straßenbahnnetz schrittweise ausgebaut und ein vollständiger behindertengerechter Zugang zu den Fahrzeugen gewährleistet wird.

3.      Potsdam führt ein leistungsorientiertes Abrechnungssystem mit den Verkehrsunternehmen für die ÖPNV-Bestellungen auf Grundlage des Nahverkehrsplanes ein.

Der Nahverkehrsbeirat sowie die Ortsbeiräte sind an der Erarbeitung der Fortschreibung zu beteiligen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mitte 2002 hat die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes den „Nahverkehrsplan 2002 – 2006“ beschlossen. Schon bei Beschlussfassung war klar, dass dieser zwar Ausblicke, jedoch im Vorgriff auf veränderte Bedingungen noch keine Lösungen bieten konnte.

Da die Grundsätze des Nahverkehrs, etwa die Sicherung einer hohen Mobilität, nicht verändert, sondern allenfalls ausgeweitet werden sollen, wird nun nur eine Fortschreibung, keine Neukonzeption fällig.

Die Fortschreibung soll den Beteiligten – Aufgabenträgern, Nutzerinnen und Nutzern, Verkehrsunternehmen – die notwendige Planungssicherheit bieten. Die Neu-Potsdamerinnen und Neu-Potsdamer haben einen Anspruch darauf, entsprechend ihrer Siedlungsdichte an das Stadtzentrum angebunden zu werden. Es muss ein deutliches Signal dahin gehend ausgesandt werden, dass sie nun zur Landeshauptstadt gehören.

Gleichzeitig ist der Investitionsbedarf neu zu ordnen und zu überprüfen, welches Volumen innerhalb welches Zeitrahmens im Zuge der Neuordnung der Gemeindefinanzen und der Gemeinde-Verkehrsfinanzierung umgesetzt werden kann.

Planungssicherheit ist darüber hinaus auch bei den Verkehrsunternehmen erforderlich. Die Hauptfinanzierung des ÖPNV weiter über Betriebskostenzuschüsse zu sichern, erscheint nicht sinnvoll. Bei der Erstellung der Fortschreibung sind daher in Betracht kommende Varianten von leistungsorientierten Abrechnungssystemen zu prüfen, die den Finanzierungsbedarf der Unternehmen decken, zugleich aber auch Anreize für eine hohe Wirtschaftlichkeit bieten.

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