Antrag - 03/SVV/0785
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.12.2003
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21.01.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.01.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, bis zum April 2004 den Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt
Potsdam fortzuschreiben und zur Beratung und Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Dabei sind
insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
1.
Die im
erweiterten Potsdamer Stadtgebiet lebenden Bürgerinnen und Bürger sollen eine
angemessene ÖPNV-Versorgung erhalten. Für den weniger dicht besiedelten Bereich
der Landeshauptstadt sollen einheitliche Bedienungsstandards gelten.
2.
Die
Investitionsplanung im Nahverkehrsbereich soll dem veränderten
Finanzierungssystem angepasst werden. Ziel der städtischen Investitionen ist es
vorrangig, dass das Straßenbahnnetz schrittweise ausgebaut und ein
vollständiger behindertengerechter Zugang zu den Fahrzeugen gewährleistet wird.
3.
Potsdam
führt ein leistungsorientiertes Abrechnungssystem mit den Verkehrsunternehmen
für die ÖPNV-Bestellungen auf Grundlage des Nahverkehrsplanes ein.
Der
Nahverkehrsbeirat sowie die Ortsbeiräte sind an der Erarbeitung der
Fortschreibung zu beteiligen.
Erläuterung
Begründung:
Mitte 2002
hat die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des
Personenbeförderungsgesetzes den „Nahverkehrsplan 2002 – 2006“ beschlossen.
Schon bei Beschlussfassung war klar, dass dieser zwar Ausblicke, jedoch im
Vorgriff auf veränderte Bedingungen noch keine Lösungen bieten konnte.
Da die
Grundsätze des Nahverkehrs, etwa die Sicherung einer hohen Mobilität, nicht
verändert, sondern allenfalls ausgeweitet werden sollen, wird nun nur eine
Fortschreibung, keine Neukonzeption fällig.
Die
Fortschreibung soll den Beteiligten – Aufgabenträgern, Nutzerinnen und Nutzern,
Verkehrsunternehmen – die notwendige Planungssicherheit bieten. Die Neu-Potsdamerinnen
und Neu-Potsdamer haben einen Anspruch darauf, entsprechend ihrer
Siedlungsdichte an das Stadtzentrum angebunden zu werden. Es muss ein
deutliches Signal dahin gehend ausgesandt werden, dass sie nun zur
Landeshauptstadt gehören.
Gleichzeitig
ist der Investitionsbedarf neu zu ordnen und zu überprüfen, welches Volumen
innerhalb welches Zeitrahmens im Zuge der Neuordnung der Gemeindefinanzen und
der Gemeinde-Verkehrsfinanzierung umgesetzt werden kann.
Planungssicherheit
ist darüber hinaus auch bei den Verkehrsunternehmen erforderlich. Die
Hauptfinanzierung des ÖPNV weiter über Betriebskostenzuschüsse zu sichern,
erscheint nicht sinnvoll. Bei der Erstellung der Fortschreibung sind daher in
Betracht kommende Varianten von leistungsorientierten Abrechnungssystemen zu
prüfen, die den Finanzierungsbedarf der Unternehmen decken, zugleich aber auch
Anreize für eine hohe Wirtschaftlichkeit bieten.