Antrag - 04/SVV/0197
Grunddaten
- Betreff:
-
Elternbeiträge für Kindertagesstätten in den neuen Ortsteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Jugendhilfeausschuss
- Einreicher*:
- Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2004
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31.03.2004
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05.05.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.03.2004
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22.04.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten in allen neuen Ortsteilen
erfolgt für eine Übergangszeit von fünf Jahren gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung Drucksachen 03/SVV/0665 und 03/SVV/0700 vom
01.10.2003.
Erläuterung
Mit ihrem
Beschluss vom 1. Oktober 2003, DS 03/SVV/0665 und 03/SVV/0700 erklärte die
Stadtverordnetenversammlung unmissverständlich u. a. ihren Willen, alle
Möglichkeiten zu nutzen, um in allen neuen Ortsteilen der Stadt Potsdam
Übergangsregelungen zu gewähren. Politisches Grundanliegen dieses Beschlusses
ist die Gleichbehandlung der neuen Ortsteile, unabhängig davon, ob und wann
Eingliederungsverträge geschlossen wurden.
Auch bei
der Erhebung von Elternbeiträgen für Kitas ist dieser Grundsatz in den Ansatz
zu bringen.
Mit der
rechtlichen Würdigung dieses Problems durch die Verwaltung fand dieser von der
Stadtverordnetenversammlung erklärte politische Wille keine Berücksichtigung.