Antrag - 04/SVV/0168

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam ist mit Wirkung zum 01.08.2004 wie folgt zu ergänzen:

„Eltern sind auf ihren Antrag während des Bezuges von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz von der Beitragszahlung freizustellen.“

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle zu beziffern. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan einzustellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz werden als Sozialleistungen nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit des Antragstellers gewährt. Es ist daher sozialpolitisch sinnvoll, Eltern während des laufenden Wohngeldbezuges von der Beitragszahlung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und Hortplätzen freizustellen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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