Antrag - 04/SVV/0168
Grunddaten
- Betreff:
-
Elternbeitragsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Dieter Gohlke Fraktion FAMILIEN-PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2004
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31.03.2004
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05.05.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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16.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.03.2004
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22.04.2004
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.03.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und
Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für
Kinder mit Wohnsitz in Potsdam ist mit Wirkung zum 01.08.2004 wie folgt zu
ergänzen:
„Eltern sind auf
ihren Antrag während des Bezuges von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz von der
Beitragszahlung freizustellen.“
Die Verwaltung wird
beauftragt, kurzfristig die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle zu
beziffern. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan einzustellen.
Erläuterung
Begründung:
Leistungen nach dem
Wohngeldgesetz werden als Sozialleistungen nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit
des Antragstellers gewährt. Es ist daher sozialpolitisch sinnvoll, Eltern während
des laufenden Wohngeldbezuges von der Beitragszahlung für die Inanspruchnahme
von Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und Hortplätzen freizustellen.